20.11.2017 - 2.20 Neuregelung des Unterhaltsvorschussgeldes zum 0...

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Beratung

Frau Stadtv. Müthing fragt, warum die Stellen nicht befristet eingerichtet werden.

Frau Beig. Münich erläutert, dass die Stadtverwaltung sich für unbefristete Stellen entschieden hat. Sie verweist darauf, dass es sich um Mischarbeitsplätze und keine reinen Stellen für die Geltendmachung von Unterhalt handelt. Bei Veränderungen könnten Versetzungen auf andere Stellen vorgenommen werden.

Herr Dezernent Schmidt ergänzt, dass diese Vorgehensweise auch bei vergleichbaren Fällen gewählt wird. Dem Rat der Stadt ist auch in der Vergangenheit bei der Einrichtung von Stellen, bei denen nicht klar war, ob sie dauerhaft benötigt werden, zugesagt worden, diese Stellen ggfs. wieder einzusparen. Wenn in diesem Fall im Jahr 2019 Aufgaben auf das Land übertragen werden können, und sich damit die Fallzahlen reduzieren, werden die Stellen im gleichen Umfang reduziert werden und das Personal an anderer Stelle eingesetzt.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Vorlage einstimmig zustimmend vor.

 

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