27.11.2017 - 5.11 Haushaltssatzung 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Abstimmung über die Haushaltssatzung 2018

OB Schranz ruft zur Einzelabstimmung über die §§ 1 bis 9 sowie die Abstimmung der Haushaltssatzung 2018 insgesamt auf:

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Beschluss

§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:

 

"Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 815.740.850 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 814.957.010 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf 789.474.660 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf 760.774.060 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 34.547.510 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 61.196.730 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 35.867.530 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 30.264.780 EUR

festgesetzt."

 

§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:

 

"Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

31.549.220 EUR

festgesetzt."

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:

 

"Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

16.605.840 EUR

festgesetzt."

 

§ 4 Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Wegen fehlenden Eigenkapitals ist eine Bildung der genannten Rücklagen nicht möglich."

 

§ 5 Kredite zur Liquiditätssicherung

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:

 

"Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 

1.750.000.000 EUR

festgesetzt."

 

§ 6 Steuersätze

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:

 

"Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt worden:

1. Grundsteuer

 

1.1) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 v.H.

1.2) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 670 v.H.

2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 580 v.H."

 

§ 7 Haushaltssanierungsplan

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:

 

"Nach der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ist

- der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der Konsolidierungshilfen gem. Stärkungspaktgesetz im Jahr 2017 wieder hergestellt,

- der Haushaltsausgleich ohne Berücksichtigung der Konsolidierungshilfen gem. Stärkungspaktgesetz im Jahr 2021 wieder hergestellt.

 

Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen."

 

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen (§83 Abs. 1 GO NRW) und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (§85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 83 Abs. 1 GO NRW), die 100.000 EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Rates."

 

§ 9 Wertgrenzen für den Einzelnachweis der Investitionsmaßnahmen

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen wird

- für Baumaßnahmen auf 150.000 EUR

- für übrige Investitionsmaßnahmen auf 50.000 EUR

 

festgesetzt. Bei Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen sind die Einzahlungen und Auszahlungen zusammengefasst zu veranschlagen."

 

Abschließend lässt OB Schranz über die Haushaltssatzung insgesamt abstimmen.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen und bei Enthaltung des Stadtverordneten Nowak folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2018."

 

 

Um 17 Uhr unterbricht OB Schranz die Sitzung für eine viertelstündige Pause. Er eröffnet die Sitzung wieder um 17:15 Uhr und fährt mit der Tagesordnung fort.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=119012&selfaction=print