27.11.2017 - 22 Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Karschti signalisiert Zustimmung unter Berücksichtigung des Hinweises, dass durch die Verspätung der nicht rechtzeitig durchgeführten Maßnahme höhere Kosten entstanden sein könnten.

Stadtv. Nowak merkt kritisch an, dass den Mitarbeitern bei vielen geleisteten Arbeitsstunden ein Aufzug vorenthalten wurde.

OB Schranz weist darauf hin, dass die Maßnahme seinerzeit nicht realisiert werden konnte. Im September 2017 hat der Rat diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Nutzung noch im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung stehender investiver Mittel als Ersatzmaßnahmen für Investitionen im Jahr 2017 beschlossen.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 GO NW folgende von Herrn 1. Beigeordneten Apostolos Tsalastras, in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz, und dem Ratsmitglied Herrn Werner Nakot am 24.10.2017/25.10.2017 (Drucksache Nr. B/16/3004-01) gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für investive Leistungen wird, wie nachfolgend aufgeführt, zugestimmt:

 

 

Investitions-  BezeichnungFinanzpositionBezeichnung  Betrag

nummer  EUR

880004030400000  Stadtarchiv  785110 Anlage im Bau 235.000,00

  Hochbaumaß-

 nahme OGM

880004030400000  Stadtarchiv  785120Anlage im Bau  55.000,00

 Hochbau

HOAI OGM

 

Deckungsvorschlag

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2017 wird eingehalten."

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