20.11.2017 - 2.14 Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZus...

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Beratung

Auf Herrn Stadtv. Karschtis kritische Nachfrage weist Herr Beig. Motschull darauf hin, dass es sich bei dieser Vorlage nicht um eine Dringlichkeitsentscheidung im eigentlichen Sinne handelt, sondern dass in diesem Falle eine Investitionsmaßnahme noch im Jahr 2017 durchgeführt werden soll, die eigentlich erst im Jahr 2018 geplant war. Diese Maßnahme soll nun vorgezogen und haushaltsrechtlich noch im Jahr 2017 abgewickelt werden. Herr Oberbürgermeister Schranz ergänzt, dass der Rat der Maßnahme in seiner Sitzung am 25.09.2017 zugestimmt hat und nun über die Finanzen beraten werden sollen.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Vorlage einstimmig zustimmend vor.

 

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