20.11.2017 - 2.4 Einrichtung von 3,0 zusätzlichen Planstellen im...

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Beratung

Frau Stadtv. Müthing fragt, ob es sich um den Bereich handelt, in dem ab Juli 2019 säumige Unterhaltszahler landesweit zentralisiert belangt werden.

Frau Beig. Münich erläutert, dass es sich um zwei Vorlagen handelt, die Unterhaltsheranziehung bzw. Unterhaltsvorschuss begrifflich besetzen. Diese Vorlage ist mit den Themen Grundsicherung im Alter, Heimfürsorge und SGB II-Empfänger dem Sozialbereich zuzuordnen. Die andere Vorlage befasst sich mit dem Schwerpunkt Unterhaltsvorschuss für Jugendhilfe, zu dem das Land beabsichtigt, ab 2019 die Heranziehung zentral durchzuführen.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Vorlage einstimmig zustimmend vor.

 

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