15.11.2017 - 4.8 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Datum:
- Mi., 15.11.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Margarete Ditzler
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Frau Gerster-Schmidt begrüßt die Vorlage, sieht aber ein Gefahrenpotential darin, dass durch das Alkoholverbot die Trinkerszene sich in die umliegenden Parks verlagern könnte, wo sich bereits die dort ansässigen Drogenszene aufhält.
Herr Bruckhoff regt zum einen an, den südwestlichen Bereich des Bahnhofs, Ausgang zur Hansastraße mit zu integrieren. Darüber hinaus spricht er sich für ein generelles Alkoholverbot in den Innenstädten aus und bittet um Erläuterung des Begriffs der Wartung, in § 6 der Verordnung.
Herr Beigeordneter Motschull erklärt, dass es im Allgemeinen nicht möglich ist ein Alkoholverbot auszusprechen, da es hierfür keine entsprechende Landesgesetzgebung gibt.
Hinsichtlich der Situation in Duisburg unterliegt diese einer interkommunalen Betrachtung vor dem Hintergrund, dass ein Verwaltungsgerichtsverfahren, auf Grund der Einreichung einer Feststellungsklage, anhängig ist.
Sollte es bei dem Alkoholkonsum weitere Auffälligkeiten, wie Vandalismus o. ä. geben, dann wäre ein Eingreifen möglich.
Abschließend beantwortet er die Frage von Herrn Bruckhoff bezgl. der Wartungsarbeiten dahingehend, dass diese unmittelbar in Verbindung mit einer Verschmutzung stehen müssen.
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen berät die Vorlage mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke.Liste, vor.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
36,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
5,5 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
7,4 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
61,7 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
81,2 kB
|
