15.11.2017 - 3.4 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen trifft ohne Wortmeldung den nachfolgenden Beschluss:

 

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt einvernehmlich und ohne Wortmeldung, die Dringlichkeitsentscheidung vom 17.10.2017 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von 31 abgestorbenen oder abgängigen Bäumen im Straßenraum in Alt-Oberhausen.

 

 

Dringlichkeitsentscheidung

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und das Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen stimmt der Fällung von insgesamt 31 abgestorbenen oder absterbenden städtischen Straßenbäumen und der vorgeschlagenen Ersatzpflanzung (siehe nachfolgende Auflistung) gemäß der Empfehlung der Baumkommission (Bereisung 11.10.2017) zu.

 

 

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