25.09.2017 - 27 Konzeptionelle Entwicklung des Gebäudekomplexes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Nowak kann nicht nachvollziehen, warum die Botschaft bei diesem Gebäudekomplex „Abriss" anstatt „Kernsanierung" gelautet hat. Auch dass sich erst im weiteren Planungsprozess herausgestellt hat, dass die Nasszellen vergrößert werden müssen, wirft Fragen auf.

Frau Stadtv. Walther interessiert, wann die Anwohner mit einer Beantwortung ihrer Fragen rechnen können.

Frau Beig. Münich teilt mit, dass sich der Sozialausschuss und der Aufsichtsrat intensiv mit dem Neubau beschäftigt haben. Nach intensiver Beratung kam es zu dieser Entscheidung. Bei der rollstuhlgerechten Ausrichtung und der damit verbundenen Vergrößerung der Nasszelle handelt es sich um eine Empfehlung der Architektin des LVR und der örtlichen WTG-Behörde. Die für den Betrieb des neuen Hauses notwendige Abstimmungsbescheinigung des Sozialhilfeträgers verlangt keine rollstuhlgerechte Ausrichtung.

Frau Beig. Lauxen teilt ergänzend mit, dass es sich bei den von Frau Stadtv. Walther erwähnten Anwohner-Fragen um einen umfangreichen Fragenkatalog handelt, der, sobald er beantwortet worden ist, zur Verfügung gestellt wird.

Stadtv. Nowak hat wenig Verständnis für die Vorgehensweise des Architekten.

Stadtv. Runkler verweist auf die Beratungen im Sozialausschuss und Aufsichtsrat der ASO. Der LV Westfalen Lippe schöpft aus, was derzeit die Vorgaben sind, dem LV Rheinland ist eine perspektivische Beratung wichtig, mit dem Blick darauf, was sich in Zukunft ändern könnte.

Frau Stadtv. Walther merkt an, dass ein Teil der Mehrkosten für eine Klinkerfassade an dem geplanten Ersatzneubau vorgesehen ist, die mit einem relativ geringen Kostenanteil auf die Laufzeit gesehen letztendlich zu niedrigen Kosten und einer Wertsteigerung des Hauses führt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.Der von den ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen geplante Ersatzneubau an der Siepenstraße wird nicht mit einer Polysterol-Fassade (Wärmedämm-Putz WDVS), sondern mit einer Klinkerfassade errichtet.

 

2.Die 80 Einzelzimmer werden ebenso wie die 80 Nasszellen rollstuhlgerecht gebaut.

 

3.Die 80 Nasszellen erhalten DIN-gerechte Schiebetüren.

 

4.Die mit den vorgenannten Beschlüssen verbundenen Mehrkosten von max. zzt. geschätzten 415.150,- Euro sollen vom ASO-Eigenbetrieb getragen werden. Für den Fall, dass eine Kompensation im Rahmen der Projektrealisierung nicht gelingen sollte, wird die notwendige Kreditaufnahme durch die Stadt von 8.256 Mio. Euro entsprechend erhöht werden; Zinsen und Tilgung werden der Stadt vom ASO-Eigenbetrieb erstattet. Je nach Entwicklung des Sachverhalts erfolgt ggf. in den Folgejahren eine haushaltsmäßige Anpassung."