25.09.2017 - 32.5 Bebauungsplan Nr. 741 - Konrad-Adenauer-Allee /...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Beratungsverlauf: Dieser TOP wird gemeinsam mit den TOP 32.5.1 beraten.

Frau Stadtv. Marx macht darauf aufmerksam, dass es schon jetzt eine große Belastung auf den Centro-Zubringerstraßen und der Mülheimer Straße gibt. Mit der Errichtung des Fitness-Komplexes „The Mirai“ ist mit einer weiteren Erhöhung des Individualverkehrs zu rechnen. Deshalb sollte erst ein Verkehrskonzept entwickelt werden, bevor es zu einer Beschlussfassung über weitere Planungen in diesem Gebiet kommt.

OB Schranz sieht vor dem Hintergrund der Verkehrssituation rund um das Centro auch die Notwendigkeit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes. Darüber hinaus muss es ein Interesse geben, den ÖPNV zu stärken. Keine Übereinstimmung mit den Ausführungen seiner Vorrednerin besteht lediglich bei der Reihenfolge der Vorgehensweise. Deshalb ist ihm der Hinweis wichtig, dass es sich um einen Aufstellungsbeschluss handelt, der in den Rat eingebracht worden ist. Das bedeutet, dass im weiteren Verfahren auf jeden Fall ein Verkehrsgutachten erstellt werden muss, womit durch den Aufstellungsbeschluss praktisch auch das Verfahren für das Verkehrsgutachten in Gang gesetzt werde.

Stadtv. Karschti hält es für den richtigen Weg, das Planungsinstrument des Aufstellungsbeschlusses zu nutzen. Allerdings sollten die bereits vorhandenen unterschiedlichen B-Pläne sinnvoll miteinander verknüpft werden. Für die Betrachtung der Verkehrsströme sieht er die Notwendigkeit, die Planung übergeordnet in Auftrag zu geben.

Stadtv. Runkler merkt an, dass Einigkeit darüber besteht, dass der Knackpunkt das Verkehrskonzept ist, das vor allem nicht isoliert auf „The Mirai“ bezogen, sondern unter Berücksichtigung des gesamten Centro-Bereichs angegangen werden muss.

Stadtv. Kararcelik verbleibt bei der Aussage, dass die Reihenfolge nicht die richtige ist, wenn dem Fitness-Center vor dem Verkehrsgutachten zugestimmt wird.

OB Schranz zeigt auf, dass die Verwaltung an der Entscheidung des Betreibers, die Immobilie anzumieten, nicht beteiligt war. Die Verwaltung hat daraufhin die planungsrechtlichen Möglichkeiten überprüft, denn das Projekt wird als große Chance für das „Urban Entertainment Center Neue Mitte“ gesehen, um die Attraktivität dieses Bereiches weiter zu erhalten bzw. zu steigern. Dazu bedarf es einer Änderung der Einstufung dieses bisher als Industriegebiet ausgewiesenen Geländes in ein Gewerbegebiet.

 

Die einzelnen Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP dargestellt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5-4 - Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz - vom 22.08.2017 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 741);

 

Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808).

 

b)die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung mit Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 1722), in Verbindung mit Ziffer 3.3 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=117245&selfaction=print