25.09.2017 - 17 Zustimmung von überplanmäßigen Aufwendungen / A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Nowak hätte sich eine präzisere Vorausplanung gewünscht und signalisiert deshalb, der Vorlage nicht zustimmen zu wollen.

Frau Stadtv. Walther merkt an, dass sich nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen für den Offenen Ganztag durch den Schulträger gemäß Verabredung mit der Bezirksregierung für die Schuljahre 2010/11 und 2013/14 herausgestellt hat, dass nicht alle Fördermittel förderkonform verausgabt wurden. Für die dazwischenliegenden Schuljahre 2011/12 und 2012/13 sind stichprobenartige Prüfungen vorgesehen. Erscheint es da nicht sinnvoll, vorsorglich Rückstellungen zu bilden?

Frau Beig, Münich teilt mit, dass die Fachverwaltung sich zurzeit bereits mit dem Thema „Rückstellung“ befasst. Tatsächlich ist davon auszugehen, dass innerhalb von vier Schuljahren nicht nur die Verwendung der Fördermittel im ersten und vierten Schuljahr fehlerhaft war. Die Voraussetzungen, die zu den Fehlern geführt haben, wurden mittlerweile verändert, sodass es zukünftig nicht mehr zu Rückzahlungen kommen wird.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 93.794,03 EUR beim Auftrag 310003010100 - Grundschulen,

Kostenart: 523100 - Erstattungen an das Land für das Haushaltsjahr 2017, zu.

 

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 93.794,03 EUR."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=117229&selfaction=print