25.09.2017 - 32.11 Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 332 - Bone...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt erklärt sich in Kenntnis der Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit der Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 332 - Bonetstraße / Ohrenfeld / Teichfeldstraße - vom 17.11.1921 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung (einschließlich Umweltbericht)."

 

Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808).

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=117228&selfaction=print