25.09.2017 - 6 Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH (EN...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass im Aufsichtsrat der ENO 7 Mandate zu besetzen sind. Davon ist 1 Mitglied gemäß § 113 GO NRW der Oberbürgermeister. Nach § 50 Abs. 3 S.3 GO NRW, der auch für die Wahl von Vertretern in Gremien von Beteiligungen gemäß § 50 Abs. 4 S. 1 GO NRW anzuwenden ist, können nur Fraktionen und Gruppen Wahlvorschläge unterbreiten. Einzelnen Ratsmitgliedern steht dieses Recht nicht zu.

Es liegen genau 6 Vorschläge zzgl. der Vertretung gem. § 113 GO NRW vor, sodass OB Schranz insgesamt darüber abstimmen lässt.

Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen entsendet folgende Vertre­ter/Vertreterinnen ab dem 01.12.2017 in den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH (ENO):

1. Herrn Wolfgang Große Brömer

2. Frau Regina Boos

3. Herrn Hans-Josef Tscharke

4. Herrn Thomas Gäng

5. Frau Sandra Gödderz

6. Herrn Dr. Martin Goeke

 

7. Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz

    als Mitglied im Sinne von § 113 Abs. 2 GO NW"

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=117219&selfaction=print