14.09.2017 - 1.20 Konzeptionelle Entwicklung des Gebäudekomplexes...

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Beratung

Frau Stadtv. Müthing hinterfragt, warum nicht die ursprüngliche Planung bereits eine rollstuhlgerechte

Ausrichtung beinhaltet hat und kritisiert die damit jetzt im Nachgang einhergehenden

Mehrkosten für den nachträglichen Umbau.

Wenig Verständnis zeigt Frau Stadtv. Müthing dafür, dass das Vorhaben, das Gebäude zu

verklinkern, anstatt es mit einer Wärmedämm-Verbundfassade zu versehen, bezüglich der Begründung

mit der Brandkatastrophe von London in Zusammenhang gebracht wird.

Herr Spiecker erläutert, dass der Anteil der Rollstuhlfahrer in Pflegeheimen relativ gering ist

und unter 20% liegt. Daher existieren auch keine gesetzlichen Vorgaben, dass rollstuhlgerechtgebaut werden muss. Aus diesem Grund ist auch nicht rollstuhlgerecht gebaut worden.

Bezüglich der Fassade verweist Herr Spieker darauf, dass dem Sozialausschuss seit einem

halben Jahr bekannt ist, dass eine verklinkerte Fassade nicht in dem engen finanziellen Korsett

von knapp 8,3 Mio. Euro enthalten ist. Herr Spieker erläutert, dass der Verweis auf die Brandkatastrophe

von London als zusätzliches Argument dafür gedacht war, dass es sinnvoll wäre, eine

Klinkerfassade zu verwenden.

Herr Stadtv. Bruckhoff fragt, ob es Informationen gibt, ob andere Träger ihre Gebäude rollstuhlgerecht

planen.

Frau Beig. Münich erläutert, dass die Landschaftsverbände die Träger, die neu bauen, beraten.

Der Landschaftsverband Rheinland gibt aber andere Empfehlungen als der Landschaftsverband

Westfalen-Lippe. So empfiehlt der Landschaftsverband Rheinland den rollstuhlgerechten

Bau, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe dagegen nicht. Bezüglich der Klinkerfassade

verweist Frau Beig. Münich darauf, dass davon ausgegangen wird, dass sich die Mehrausgaben

dahingehend amortisieren, dass die Betriebsausgaben niedriger ausfallen.

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Vorlage einstimmig zustimmend vor.