14.09.2017 - 2.1 2. Kenntnisnahme der vom Stadtkämmerer gemäß § ...

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Beratung

Auf Frau Stadtv. Müthings Nachfrage bestätigt Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras,

dass es sich beim Sandaustausch laut Leistungsverzeichnis um eine Zusatzleistung handelt.

Aufgrund von Herrn Stadtv. Karschtis Frage erläutert Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras,

dass der Haushalt so exakt wie möglich geplant wird. Dabei lässt sich nicht immer vorhersehen,

ob eine bestimmte Leistung unter Umständen, zum Beispiel durch eine Erkrankung

von einer bestimmten Person, nicht erbracht werden kann, so dass dann eine zusätzliche Leistung

als Ersatz eingekauft und als überplanmäßige Aufwendung bewilligt werden muss.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras erläutert weiter, dass es auch nicht sinnvoll ist, im

Vorfeld solche überplanmäßigen Aufwendungen einzukalkulieren, weil diese ggfs. gar nicht

notwendig werden.

Herr Stadtv. Große Brömer hinterfragt, ob es sinnvoll wäre, den betriebsärztlichen Dienst bei

der Stadt Oberhausen einzusparen und stattdessen für 15.000 Euro pro Jahr die Leistungen

einzukaufen.

Herr Dezernent Schmidt erläutert, dass mit den 15.000 Euro nur die absolut notwendigen Leistungen eingekauft worden sind. Der Großteil der Aufgabenfelder des betriebsärztlichen Dienstes,

wie der betriebliche Gesundheitsschutz, sind nicht bearbeitet worden. Daher kann mit dieser

Summe der betriebsärztliche Dienst nicht ersetzt werden.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=116878&selfaction=print