06.09.2017 - 2.1 Zustimmung von überplanmäßigen Aufwendungen / A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen /

Auszahlungen beim Auftrag 310003010800 – Auswärtige Schulen für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt zu:

 

Kostenart

(Finanzposition)

 

 

Bezeichnung

 

Sachverhalt

 

Betrag

523200

(723000)

Erstattungen an andere Gemeinden

Nachforderung der Jahre 2013 – 2015, sowie Vorauszahlung 2017

236.170,00 EUR

523200

Erstattungen an andere Gemeinden

Bildung einer Rückstellung

60.000,00 EUR

 

 

 

 296.170,00 EUR

 

 

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 296.170 EUR. (Einsparungen in entsprechender Höhe in den Haushaltsjahren 2012 – 2016)

 

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Beratung

Eingangs weist Herr Gohlke darauf hin, dass aufgrund vertraglicher Bindung eine jährliche Abrechnung vereinbart war, diese aber tatsächlich nicht erfolgt ist. Zur Heilung ist nun die überplanmäßige Aufwendung erforderlich. Ab 2018 werden die Abschlagszahlungen regelmäßig vorgenommen und auch die Spitzabrechnung verfolgt.

 

In der nachfolgenden Diskussion wird das Versäumnis der Verwaltung hinsichtlich des Abrechnungsverfahrens beanstandet.

 

Zum Hintergrund der Vereinbarung zur Moltkeschule führt Herr Große Brömer aus, dass die Moltkeschule vor etwa 10 Jahren gefährdet war geschlossen zu werden. Da aber viele Oberhausener Schülerinnen und Schüler die Moltkeschule besuchen, schlossen die Städte Dinslaken und Oberhausen die bestehende Vereinbarung.

 

Durch Herrn Kösling wurde ergänzt, dass in der vergangenen Legislaturperiode die Politik den Erhalt der Moltkeschule für erforderlich hielt. Die nun vorliegenden Rechnungen seien zügig anzuweisen, zukünftig ist aber durch die Verwaltung ein zeitnaher Eingang der Rechnung nachzuhalten.

 

Herr Gohlke sichert abschließend zu, dass die Abschlagszahlungen zukünftig regelmäßig angewiesen werden und die vereinbarte jährliche Spitzabrechnung erfolgt.

 

Im Anschluss berät der Schulausschuss bei einer Enthaltung positiv vor.

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