03.07.2017 - 17 2. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Karschti merkt an, dass im § 1 Buchstabe d der 2. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2017 als Sonntagsöffnung, die in Verbindung mit dem Centro Weihnachtsmarkt erfolgen wird, der 17.10.2017 anstelle des 17.12.2017 geschrieben steht.

Stadtv. Dr. Goeke ist der Meinung, dass eigentlich nur die Krööskärmes und der Nikolausmarkt in Schmachtendorf eine langjährige, stadtteilbindende Funktion haben. Jedoch würde es niemand vermissen, wenn es an diesen Tagen keinen verkaufsoffenen Sonntag gäbe.

Beig. Motschull berichtet, dass unter Beachtung der Rechtsprechung eine Gewichtung vorzunehmen war. Das ist geschehen. Mit Verdi konnte in der Kürze der Zeit keine Absprache erfolgen. Deshalb bleibt abzuwarten, was weiter geschieht.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE und bei Enthaltung der Bürgerliste Oberhausen folgenden geänderten Beschluss:

 

"1.Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte „2. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen 2017“."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=115137&selfaction=print