03.07.2017 - 9 Durchführung des Finanzierungsprogrammes "Gute ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
24. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 03.07.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Dagmar Katzorke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Beratungsverlauf: Dieser TOP wird gemeinsam mit den TOP 9.1 und 9.2 beraten.
OB Schranz berichtet von der Vereinbarung in der letzten Sitzung des Schulausschusses, dass zu diesem Thema (am 27.06.2017) eine Sondersitzung des Schulausschusses stattfinden soll. Die Beratungsfolge ist entsprechend zu ergänzen. In der außerordentlichen Schulausschusssitzung am 27.06.2017 und der Sitzung des Hauptausschusses am Tag zuvor wurden von den Mitgliedern der Ausschüsse die Protokolle der Schulbereisungen bis zur Ratssitzung erbeten. Die Protokolle wurden den Fraktionen und Gruppen heute übermittelt und sind in der Tagesordnung als Anlage angefügt.
Frau Stadtv. Oberste-Kleinbeck begründet den Antrag der Koalition. In der Verwaltungsvorlage ist kein Gesamtkonzept zu erkennen. Vielmehr handelt es sich um Einzelmaßnahmen, die weder miteinander vernetzt sind, noch auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüft wurden.
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Stadtv. Hausmann-Peters, Frau Stadtv. Gödderz, Frau Stadtv. Walther, Stadtv. Koch, Frau Stadtv. Boos, Stadtv. Große Brömer, Stadtv. Blanke, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Nowak, Frau Beig. Münich, Dez. Schmidt und Stadtv. Karschti.
Frau Stadtv. Hausmann-Peters teilt mit, dass die CDU-Fraktion dieser Vorlage mit sehr großen Bedenken zustimmen wird, weil sie den Schulen diese Fördermittel nicht vorenthalten wollen. Es gibt bekannterweise einen riesigen Sanierungsbedarf an den Schulen. Allerdings fehlt es bei dem, was die Fachverwaltung vorgelegt hat, an einem zukunftsgerichteten Gesamtkonzept.
Frau Stadtv. Gödderz hebt hervor, dass trotz berechtigter Kritik an der Verwaltung einige Beschlüsse aus dem Bildungsplan nicht auf Eis gelegt werden dürfen. Neben der wichtigen Zusammenlegung der Robert-Koch- und Osterfelder-Heide-Schule in die Hauptschule Eisenheim ist auf die baldige Erweiterung der Mensa in der Brüder-Grimm-Schule hinzuarbeiten. Ebenso gilt es, schnellstmöglich zu prüfen, wie es mit der Grundschule Buschhausen weitergehen kann. Letztere hat zurzeit zwei Standorte, wobei nach Beschluss des Bildungsplanes eine Dependance aufgegeben werden soll.
Frau Stadtv. Walther zeigt auf, dass nach ihrem Eindruck aus der Vorlage nicht erkennbar ist, dass einige Schulen bereits vor langer Zeit ihre Bedarfe angemeldet haben.
Stadtv. Koch zeigt sich erstaunt, dass die Frage der LINKE.LISTE nach dem Gesamtbedarf nicht beantwortet wurde. Jede Verwaltung sollte ein Interesse haben, Finanzlücken aufzudecken.
Frau Stadtv. Boos hält es für den richtigen Weg, zweigleisig vorzugehen. Unstrittige Maßnahmen sollten angegangen werden. Darüber hinaus sollte schulscharf ermittelt werden, was darüber hinaus notwendig ist.
Stadtv. Große Brömer macht deutlich, dass die von der Verwaltung auf den Weg gebrachte Vorlage der Nachbesserung bedarf. Es gab Proteste von Schulen, die Bedarfe angemeldet haben, die nicht berücksichtigt wurden. Als gerecht sieht er es daher insbesondere auch vor dem Hintergrund an, dass die Fördergelder nicht verfallen, wenn die 30 Mio. € in mehreren Abschnitten abgearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund wurde im ersten Schritt ein Betrag in Höhe von etwa 13 Mio. € ermittelt, der für Maßnahmen an Oberhausener Schulen einzusetzen ist, die unstrittig und absolut notwendig sind. Zurückgestellt werden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen, bei denen nach Ansicht der Koalition objektiv nachvollziehbare Kriterien fehlen, warum welche Schule wann von dem Programm profitieren soll. Für alle weiteren Maßnahmen in diesem Rahmen ist die Berücksichtigung von sozialen und pädagogischen Kriterien erforderlich. Dass in der Vergangenheit Maßnahmen nicht umgesetzt werden konnten, war allerdings auch der Haushaltssituation geschuldet.
Stadtv. Blanke meint, dass es der Maßnahmeplanung zum Förderprogramm „Gute Schule 2020" an Informationen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit fehlt. Die Alternative ist der Änderungsantrag. Wichtig ist, kein Risiko einzugehen, dass Fördermittel nicht verbaut werden.
Frau Stadtv. Stehr maßt sich nicht an darüber zu entscheiden, an welchen Stellen die Bedarfe an den Schulen eine vorrangige Investition erfordern. Was sie sich aber durchaus anmaßt ist, über die Qualität der Vorlage zu urteilen. In dieser Hinsicht ist sie ganz sicher nicht zufrieden. In der Sache besteht Einvernehmen, dass in die Bildungslandschaft investiert werden soll. Es geht um ein Gesamtfinanzierungsvolumen von 30 Mio. €. Da darf man erwarten, dass die Mittel substanziell eingesetzt werden. Allerdings bleibt zu berücksichtigen, dass alles, was in den vergangenen Jahren bildungspolitisch schief geplant worden ist, nicht auf einmal geheilt werden kann.
Stadtv. Nowak schlägt vor, zunächst mit zehn Schulen zu beginnen.
Frau Beig. Münich merkt an, dass mit der 200-seitigen Vorlage intensiv auf den in der Ratssitzung am 22.05.2017 beschlossenen interfraktionellen Änderungsantrag A/16/2661-01/Gute Schule auf den Weg bringen reagiert worden ist. Es wurde eine Bewertungsmatrix entwickelt, die Prioritäten des Bildungsplans in Blöcke gefasst und diese sodann entsprechend abgebildet hat.
Dez. Schmidt ergänzt, dass eine dezidierte Kostenschätzung zu den einzelnen Maßnahmen in Arbeit ist. Dass eine solche noch nicht vorliegt ist zum Teil der Notwendigkeit der Beauftragung Dritter geschuldet.
Stadtv. Karschti regt an, heute keinen Beschluss zu fassen, bis weitere Erkenntnisse vorliegen und danach eine Sondersitzung des Rates vorzusehen.
OB Schranz sieht keine Möglichkeit für eine weitere Sitzung und lässt über den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN sowie der FDP im Rat und die Verwaltungsvorlage in der beschriebenen Reihenfolge unter Berücksichtigung einer Priorisierung des weitest gehenden Antrags abstimmen.
Die einzelnen Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP dargestellt.
Beschluss
Dem Beschlussvorschlag der Drucksache B/16/2698-01 wurde unter Einbeziehung der Drucksache A/16/2773-01 mit folgendem Ergebnis zugestimmt:
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, BOB im Rat, der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung der LINKE.LISTE Fraktion und des Stadtv. Nowak der durch den Änderungsantrag mit der Drucksache-Nr. A/16/2773-01 der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und der FDP im Rat geänderten Drucksache B/16/2698-01 zu und fasst folgenden Beschluss:
ADer Rat der Stadt beschließt in einer ersten Phase die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen des Finanzierungsprogramms „Gute Schule 2020" für 2017/2018 bis zur Höhe eines Finanzierungsvolumens von ca. 13,2 Mio. EUR.
BDie zukünftige Beschlussfassung ist gemeinsam mit der OGM bis zu dem zur Verfügung stehenden Gesamtfinanzierungsvolumen von 30.619.360 EUR als Rahmenplanung zu betrachten. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Rahmendaten (sachliche Bedarfe und prognostizierte Finanzbedarfe) im Verlauf des Umsetzungszeitraums zutreffend sind. Den Ratsgremien wird regelmäßig ein schriftlicher Bericht zum Umsetzungsstand der geplanten Maßnahmen vorgelegt. Sollten sich Änderungen zur Planung abzeichnen (wie z.B. nicht realisierbare oder kostenträchtigere Projekte bzw. sinnvolle Ergänzungen zur ursprünglichen Planung oder Ergänzung durch weitere, zukünftige Fördermaßnahmen), legt die Verwaltung dazu eine entsprechende modifizierte Beschlussvorlage vor.
CDie Verwaltung legt im Herbst eine belastbare Maßnahmeplanung für das jeweilige Folgejahr vor. Ziel ist es, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel / Kredite ausgeschöpft werden können, um das Verfallen der Fördermittel / Kredite zu verhindern.
Hierzu ist auch eine Darstellung erforderlich, wie die Umsetzung der Maßnahmen mit den vorhandenen Personalressourcen bzw. mit der Beauftragung von Dritten realisierbar ist.
Baumaßnahmen OGS Mensa und Gruppenräume (Umsetzung Bildungsplan)
DDer Rat der Stadt stellt alle aufgeführten Maßnahmen (bis auf 3)) für das Jahr 2017 zurück und beauftragt die Verwaltung, zunächst eine konkrete und detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen.
EDer Rat der Stadt befürwortet die Umsetzung der Maßnahme 1) Brüder-Grimm-Schule - Erweiterung Mensa - und der Maßnahme 3) Hauptschule Eisenheim - Umbau für Grundschulnutzung - und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen „Erweiterung Mensa" und „Zusammenlegung Robert-Koch-Schule und Osterfelder Heideschule am Standort der Hauptschule Eisenheim, Errichtung eines Neubaus am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg und Aufgabe der Dependance Bermensfeld" abschließend mit allen finanziellen Konsequenzen zu prüfen.
1)Brüder-Grimm-Schule:Erweiterung Mensa 210.000 EUR
2)Hauptschule Eisenheim:Umbau für Grundschulnutzung 1.000.000 EUR
1.210.000 EUR
Medienentwicklungsplan
FDer Rat der Stadt lehnt die Umsetzung der IT-Infrastruktur im Stadtgebiet mit Glasfaser inklusive Beratungskosten aus Mitteln des Finanzierungsprogramms „Gute Schule 2020" ab und beschließt die Finanzierung dieser sofort umzusetzenden Infrastruktur aus nicht genutzten Mitteln des kommunalen Investitionsprogramms bzw. ist diese ggf. in den Haushalt 2018 einzustellen.
GDie damit zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von 2.500.000 EUR werden zusätzlich zu den geplanten 400.000 EUR für die Beschaffung von unter 11) aufgeführten Endgeräten und für die Einrichtung einer WLAN-Infrastruktur als Erstausstattung eingesetzt. In Absprache mit den Schulen ist die weitere IT-Ausbauplanung unter der Berücksichtigung kommender zusätzlicher Finanzmittel zu konkretisieren.
11)Beschaffung von Beamern, digitalen Endgeräten (z.B. Whiteboards, interaktiver Bildschirme, Tablets)
und WLAN-Infrastruktur2.900.000 EUR
Sanierung bzw. Aktualisierung der Toilettenanlagen
HDer Rat der Stadt beschließt die Freigabe der geplanten Mittel für die Umsetzung folgender Maßnahmen:
12)Bismarckschule (Einbau Lüftung) 40.000 EUR
13)Hirschkampschule Zum Ravenhorst (sofern kein Umzug 80.000 EUR
14)Kastellschule, WC-Anlage & Dachsanierung (WC-Gebäude) 200.000 EUR
15)Schule an der Stiftstraße, WC-Anlage 80.000 EUR
16)Wunderschule, WC-Anlage 80.000 EUR
17)Schillerschule, WC-Anlage 80.000 EUR
18)Schillerschule, Zweig Comenius, WC-Anlage Hauptgebäude 80.000 EUR
19)Anne-Frank-Realschule, WC-Anlage 140.000 EUR
20)Friedrich-Ebert-Realschule, Mädchen WC innen und Zwischen-
raum, Jungen WC außen rechts 140.000 EUR
21)Fasia-Jansen-Gesamtschule, Jungen WC-Anlage 100.000 EUR
22)Gesamtschule Osterfeld, WC-Anlage 140.000 EUR
23)Heinrich-Böll-Gesamtschule, WCs im B- und D-Trakt 80.000 EUR
24)Bertha-von-Suttner-Gymnasium, WC-Anlage Falkensteingebäude 140.000 EUR
25)Elsa-Brändström-Gymnasium, WC-Anlagen Gebäude A 140.000 EUR
26)Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, WC-Anlage Altbau 140.000 EUR
27)Heinrich-Heine-Gymnasium, WC-Anlage Aula 80.000 EUR
28)Hans-Böckler-Berufskolleg, verschiedene WCs auf den Etagen 200.000 EUR
1.940.000 EUR
Fachräume
IDer Rat der Stadt beschließt die Freigabe der geplanten Mittel für den Umbau der aufgelisteten Fachräume. Für die Maßnahme 40) - Hans-Sachs-Berufskolleg - sollen wegen des erhöhten Fachraumbedarfs die Mittel auf 500.000 EUR erhöht werden.
29)Bertha-von-Suttner-Gymnasium, Chemie- und Biologieraum 220.000 EUR
30)Elsa-Brändström-Gymnasium, Chemie und Physikraum 260.000 EUR
31)Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Physik- und Chemieraum 260.000 EUR
32)Heinrich-Heine-Gymnasium, Physik- und Biologieraum 200.000 EUR
33)Sophie-Scholl-Gymnasium, Physik- und Chemieraum 260.000 EUR
34)Anne-Frank-Realschule, zwei Chemie-Räume 280.000 EUR
35)Friedrich-Ebert-Realschule, Chemie- und Technikraum 220.000 EUR
36)Theodor-Heuss-Realschule, Physik- und Chemieraum 260.000 EUR
37)Fasia-Jansen-Gesamtschule, Physik- und Biologieraum 200.000 EUR
38)Gesamtschule Weierheide, Zweig Fichtestr.: Chemieraum 140.000 EUR
39)Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, 2 NW-Räume 220.000 EUR
40)Hans-Sachs-Berufskolleg: 2 NW-Räume 500.000 EUR
3.020.000 EUR
Baumaßnahmen im offenen Ganztag
41)Schulen allgemeinUmbau Küchen 1.500.000 EUR
Die Erneuerungen von Küchen an einzügigen Schulen sind mit nachrangiger Priorität zu behandeln, da schulorganisatorische Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraumes derzeit nicht absehbar sind.
JDie Maßnahme 41) „Umbau von Küchen" ist auf der Grundlage der stattgefundenen Hygienebegehung vorzusehen. Die Verwaltung wird aufgefordert, dazu eine konkrete Planung vorzulegen.
KDer Rat der Stadt stellt die folgenden Maßnahmen bis zum Vorliegen einer detaillierten Kosten- und Bedarfsplanung zurück:
Turnhallen
LDer Rat beschließt die Freigabe der geplanten Mittel für den Umbau der aufgelisteten Sporthallen:
49)Anne-Frank-RealschuleSanierung Turnhalle 149.000 EUR
50)Schule am FroschenteichSanierung Turnhalle 95.200 EUR
51)Fasia-Jansen-GesamtschuleSanierung Turnhalle 136.400 EUR
52)Elsa-Brändström-GymnasiumSanierung Turnhalle 108.500 EUR
53)Freiherr-v.-Stein-GymnasiumSanierung Turnhalle 149.100 EUR
54)Erich-Kästner-SchuleSanierung Turnhalle 155.700 EUR
793.900 EUR
Dringend notwendige Baubedarfe/Gebäudemaßnahmen ohne OGS, Mensa und Fachräume
MDer Rat der Stadt stellt folgende Maßnahmen, die um die Zusammenlegung der Grundschule Buschhausen gemäß Beschluss 6 des Bildungsplans zu ergänzen sind - bis zum Vorliegen einer detaillierten Kosten- und Bedarfsplanung zurück:
NDer Rat der Stadt beschließt, die Maßnahme 58) „Melanchthonschule, Neubau Klassenräume" - wie von der Verwaltung vorgeschlagen - aus Mitteln des KInvFöG zu finanzieren und die damit frei werdenden Mittel dem Finanzvolumen von „Gute Schule 2020" zuzuweisen.
Sonstige Baumaßnahmen
59)Schulen allgemeinAusbesserungen, Anstriche etc. 1.900.000 EUR
1.900.000 EUR
ODer Rat der Stadt beschließt die Freigabe der für die Maßnahme 59) eingeplanten Mittel und beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 1 bereits konkret geplanten Finanzierungsbedarfe als Grundlage für die weitere Beschlussfassung vorzusehen.
Gesamtausgaben13.263.900 EUR
PFür die weitere Verwendung der Finanzmittel aus dem Programm „Gute Schule 2020" erwartet der Rat der Stadt die Vorlage einer Planung, die auf der Grundlage der Beschlüsse des Bildungsplans eine gerechte und objektive Darstellung der Bedarfslage der jeweiligen Schule unter Berücksichtigung von sozialen und pädagogischen Kriterien ermöglicht.
QDer Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die am 21.11.2016 - Drucksachen-Nr. B/16/2039-01 - vom Rat beschlossenen Einzelmaßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) hier:
energetische Sanierung von Schulen - Ersatz abgängiger Pavillons durch Neubauten am Heinrich-Heine-Gymnasium und an der Hartmannschule mit einem Gesamtvolumen von 2.700.000 EUR sich aktuell in der Umsetzungsphase (Vorbereitung Abbruch, konkrete Bauplanung) befinden.
Mit Blick auf das unter Berücksichtigung der vom Rat am 04.07.2016 - Drucksachen-Nr. B/16/1783-01 - beschlossenen Quotierung verbleibende Restkontingent für Schulen in Höhe von 5.800.000 EUR befinden sich weitere Maßnahmen in der Prüfung.
Entsprechend wird die Verwaltung dem Rat für die zweite Jahreshälfte 2017 weitere Einzelmaßnahmen im Rahmen des KInvFöG NRW hinsichtlich der energetischen Sanierung von Schulen zur Beschlussfassung vorlegen.
Anlagen zur Vorlage
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63,5 kB
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175,9 kB
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1,3 MB
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16,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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12,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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7,8 MB
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7
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(wie Dokument)
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317 kB
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