03.07.2017 - 31 Zustimmung der Stadt Oberhausen zur Direktverga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermesiters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt zu, dass die Vestische Straßenbahnen GmbH (kurz Vestische) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 (VO 1370/2007) und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems betraut wird.

 

Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Oberhausen zugunsten der Vestischen soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben.

 

Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten des Nahverkehrsplans der Stadt Oberhausen, dessen 3. Fortschreibung am 13.02.2017 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossen wurde (B/16/2313-01). Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen. Die anteiligen Leistungen der Vestischen im Rahmen der gemeinsam mit der STOAG betriebenen Linien ergeben sich aus Anlage 1.

 

Die Verwaltung der Stadt Oberhausen wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die Vestische erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen ermächtigt ferner die Verwaltung, Änderungen und Anpassungen des ÖDLA während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Oberhausen sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Gebiet der Stadt Oberhausen hat sich die Vestische mit der Verwaltung der Stadt Oberhausen im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die Ergebnisse werden durch das Verkehrsunter-nehmen an die Gesellschafterkommunen und die VRR AöR weitergeleitet, so dass die Kontrolle der Vorgaben gewährleistet ist.

 

Die Beschlüsse des Rates der Stadt Oberhausen zur ÖSPV-Finanzierung vom 19.12.2005 und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 12.07.2010 und 16.11.2015 bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis e) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die Vestische innerhalb des VRR Betriebsleistungen erbringt."

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