03.07.2017 - 6 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft gemeinsam mit der Verwaltungsvorlage den Änderungsantrag der Bürgerliste Oberhausen zu § 18 der Hauptsatzung/Öffentliche Bekanntmachungen zur Beratung auf. Zu Beginn der Beratung weist er noch auf folgende redaktionelle Anpassungsnotwendigkeiten bei der Drucksache B/16/2597-01 hin:

-In der Begründung, Zeile 28: bei der Auflistung der Paragraphen muss es lauten: §18 und nicht § 19 der Hauptsatzung.

-In der Anlage 1/Änderungssatzung Hauptsatzung 2017 muss es im ersten Satz nach der Überschrift lauten, dass der Rat der Stadt Oberhausen am 03.07.2017 (und nicht 22.05.2017) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 01.07.2015 beschlossen hat.

Stadtv. Karschti ist es ein Anliegen, § 18 der Hauptsatzung zukunftssicher zu formulieren und beantragt eine getrennte Abstimmung.

Beig. Motschull teilt hierzu mit, dass der Begriff „öffentliche Bekanntmachungen“ ein feststehender Rechtsbegriff sei. Die Bezeichnung „Örtliche Presse„ ist zu unbestimmt, weshalb eine Festlegung bei der öffentlichen Bekanntmachung von Tierseuchen angezeigt ist.

OB Schranz hält eine Einzelabstimmung für entbehrlich.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=115112&selfaction=print