22.06.2017 - 6.2 Antrag der CDU-Fraktion zur Nutzung der Rücksei...

Beschluss:
zurückgezogen
Reduzieren

Beratung

Nach der Begründung des Antrags durch Herrn Ingendoh teilt Herr Kemper mit, dass die StVO eine rückseitige Beschriftung von amtlichen Verkehrszeichen, wozu auch die sogenannten Straßenschilder gehören, nicht gestattet.

 

Aufgrund des Hinweises der Fachverwaltung zieht Herr Ingendoh seinen Antrag zurück.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=114890&selfaction=print