28.06.2017 - 3.3 Vergabe der Beteiligung eines Trägers der freie...

Beschluss:
vertagt
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Beratung

Herr Gohlke erläutert, dass die Aufgabe Jugendgerichtshilfe seit vielen Jahren gemeinsam von Stadt, Caritasverband und Diakonischem Werk erfolgreich in einer gemeinsamen Dienststelle wahrgenommen wird. Basis für diese Zusammenarbeit waren jeweils auf drei Jahre befristete Kooperationsverträge. Der aktuelle Vertrag lief ursprünglich zum 31.12.2016 aus und die Verwaltung beabsichtigte diesen anschließend erneut abzuschließen. Im Rahmen der Prüfungen zum Abschluss eines neuen Vertrages wurde deutlich, dass die Beteiligung freier Träger an der Aufgabe Jugendgerichtshilfe ausschreibungspflichtig ist. Wegen der vertiefenden Prüfung wurde der genannte befristete Vertrag um ein Jahr bis zum 31.12.2017 verlängert,

 

Frau Niederlehner, Bereich 4-6/ Recht, erläutert die vergaberechtliche Notwendigkeit zur Ausschreibung. Sie führt aus, dass der Jugendhilfeausschuss freie Träger beteiligen kann. 750.000,- Euro sind der Schwellenwert für Europäisches Vergaberecht, darunter gilt das nationale Vergaberecht. Dies basiert auf der Einschätzung, dass es sich um eine Dienstleistung handelt, die unter die Verdingungsordnung „Leistung“ fällt. Möglicherweise wird sich diese Einschätzung zukünftig ändern und soziale Leistungen vom Gesetzgeber anders bewertet als Dienstleistungen in Projektform, wie z.B. im Bauwesen. Die Verabschiedung dieser Änderungen ist zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht absehbar. Wenn der Ausschuss sich nun gegen eine Ausschreibung aussprechen würde, wäre der Oberbürgermeister gehalten, einen solchen Beschluss wegen rechtlicher Bedenken zu beanstanden.

 

Die freien Träger bringen ihre Bedenken gegen Ausschreibungsverfahren im Bereich sozialer Leistungen zum Ausdruck, zweifeln die rechtliche Notwendigkeit in diesem Fall an und machen auf die negativen Konsequenzen für die Vorhaltung von Jugendhilfeangeboten generell aufmerksam.

 

Herr Harfst stellt die schwierige Situation für ihn als freien Träger dar. Bei einer Vergabe durch eine Ausschreibung entsteht ein hohes wirtschaftliches Risiko. Es ist nicht möglich, auf eigenes Risiko Personal vorzuhalten, wenn die Auftragserteilung nicht sicher ist. Es gab bereits personelle Verluste aufgrund dieser Unsicherheit.

 

Aus unterschiedlichen Wortbeiträgen wird deutlich, dass der Jugendhilfeausschuss zunächst weiteren Beratungsbedarf vor einer Entscheidung über eine Ausschreibung hat und stellt eine Entscheidung hierüber zurück.

 

Herr Krey stellt fest, dass die Vorlage ohne Beschluss vertagt wird.

 

Frau Münich sagt zu, zu einem gemeinsamen Gespräch mit den jugendpolitischen Sprechern, den freien Trägern und dem Rechtsbereich noch vor der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses einzuladen.

 

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