28.06.2017 - 2.3 Spielraumentwicklungsplan der Stadt Oberhausen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt den vorliegenden Spielraumentwicklungsplan 2017 mit der Maßgabe, dass die vorgesehenen Rückbauten im Haushaltsjahr 2018 umgesetzt und entsprechend der unten stehenden Tabelle geplant werden. Die weiteren Maßnahmen zur Spielraumentwicklungsförderung werden wie geplant umgesetzt.

 

Die außerplanmäßigen Rückbaukosten sind über einen Veränderungsnachweis in den Haushalt 2018 in Auftrag 310006010290 (Spielplätze) Sachkonto 521150 – Aufwendungen für Sanierung, Gebäude- und Grundstücksunterhaltung OGM in Höhe von 51.310 EUR einzufügen. Die Planungskosten für die OGM GmbH sind über den oben genannten Auftrag bei der Kostenart 521160 – Aufwendungen für Ingenieurleistungen, Honorar- und Regiekosten OGM in Höhe von 5.130 EUR im Haushalt 2018 einzuplanen.

 

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Beratung

Herr Gohlke führt ein, dass der Spielraumentwicklungsplan als HSP-Maßnahme, das Ziel in sich trägt, das aus Jugendhilfesicht Erforderliche mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zu verknüpfen.

 

Er gibt, um vorab Missverständnisse zu vermeiden, den Hinweis, dass im Spielraumentwicklungsplan mit der „Styrumer Allee“ nicht der dortige Bauspielplatz gemeint ist. Dieser Platz steht nicht in Frage.

 

Herr Detmers erläutert, dass Detailplanungen wie z.B. der Styrumer Park dem Jugendhilfeausschuss noch vorgelegt werden.

 

Es gibt eine Änderung bei den Kosten des Rückbaus Klörenstraße in der Vorlage auf den Seiten eins, zwei und 11. Der Rückbau ist nicht erforderlich, da der Verpächter das bereits übernommen hat. Die Kosten belaufen sich deshalb auf 44.500,- anstatt auf 51.310,- Euro. Da die Planungskosten prozentual berechnet sind, müssen diese Kosten in der Tabelle auf S. 11 entsprechend auf 4.450,- Euro geändert werden.

Die Spielfläche Oranien-/Norbertstraße muss aus der Tabelle auf S. 10 rausgenommen werden, da sie zurückgebaut wird.

 

Herr Real äußert, dass nicht nur Spielplätze in den Fokus genommen wurden, sondern auch der Sozialraum berücksichtigt wurde. Diese Vorlage ist eine sinnvolle, vernünftige Konzeption. Der Begleitantrag der Koalition beschränkt sich auf die Bitte zur Prüfung der Nutzbarkeit von Spielflächen für Kinder mit Handicap.

 

Frau Willing-Spielmann unterstützt den Antrag der Koalition.

 

Herr Girullis lobt die gute Bestandsanalyse der Verwaltung. Die Beteiligung sei auch für die Detailplanungen erwünscht. Mündliche Berichte auch über die kleinen Aufwertungen wären wünschenswert.

 

Herr Goeke befürwortet einen Spielraumentwicklungsplan, sieht aber die Verknüpfung als HSP-Maßnahme kritisch. Spielplätze sollten in der Breite gestärkt werden. Er unterstützt den Begleitantrag.

 

Frau Münich betont, dass der HSP-Beschluss durch die Verwaltung mit dem nun vorliegenden Spielraumentwicklungsplan konstruktiv umgesetzt wurde

 

Herr Detmers bezieht sich auf den Begleitantrag und erklärt, dass der Inklusionszwischenbericht bereits in Teilen darauf eingegangen ist. Die Barrierefreiheit ist in den meisten Fällen gegeben, aber nicht verzeichnet. Dies wird für die Folge des Spielraumentwicklungsplans im Jahr 2020 aufgenommen.

 

Die Vorlage B/16/2671-01 wird mit Mehrheit bei einer Gegenstimme positiv vorberaten.

 

Der Begleitantrag A/16/2754-01wird einstimmig positiv vorberaten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=114870&selfaction=print