26.06.2017 - 3 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
24. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 26.06.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
Beratung
OB Schranz weist auf eine redaktionelle Anpassungsnotwendigkeit in der Begründung in Zeile 28 hin: bei der Auflistung der Paragraphen muss es lauten: §18 und nicht § 19 der Hauptsatzung.
Stadtv. Karacelik meldet für die LINKE.LISTE Fraktion Beratungsbedarf an.
Stadtv. Karschti schlägt vor, es bei einer breiteren Zulassung von Medien bei der öffentlichen Bekanntmachung zu belassen.
OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den beiden, im § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung genannten Medien um Zeitungen handelt, die mit ihrem Lokalteil täglich in Oberhausen erscheinen. Das ist im Hinblick auf die Tierseuchenverordnung wichtig, damit die BürgerInnen im Ernstfall möglichst schnell informiert werden können. Das gewährleistet der Wochenanzeiger nicht, denn er erscheint nur zwei Mal wöchentlich.
Stadtv. Nowak merkt an, dass der Wochenanzeiger eine höhere Auflage hat.
Beig. Motschull macht deutlich, dass die Auflagenhöhe nicht hilfreich ist, wenn die Informationen an einem Tag bekannt gemacht werden müssen, an dem es keine Auflage des Wochenanzeigers gibt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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7,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,7 kB
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