22.06.2017 - 3.1 Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Bezirksvertretung Sterkrade fasst ohne Wortmeldung einstimmig folgenden Beschluss:

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Beschluss

Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Oberhausen beabsichtigt, eine Teilfläche von ca. 448 qm - vorbehaltlich der Vermessung - aus dem Flurstück Gemarkung Sterkrade-Nord, Flur 8, Flurstück 786 gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 nach Ablauf von 3 Monaten nach ortsüblicher Bekanntmachung als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen, da für die Einziehung überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Die einzuziehende Fläche aus dem Grundstück Gemarkung Sterkrade-Nord, Flur 8, Flurstück 786 ist in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) zeichnerisch dargestellt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Fläche einzuziehen, falls fristgerechte Einwendungen hiergegen nicht erhoben werden.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage