20.06.2017 - 1 Jahresbericht 2016 der Gleichstellungsstelle de...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Im Hinblick auf die der Gleichstellungsstelle zur Verfügung stehenden Fördermittel wird verabredet, dass Förderanträge, die das Kulturbüro erreichen und auch einen Bezug zur Gleichstellungsstelle haben könnten, ab sofort zwischen beiden Verwaltungseinheiten abgestimmt werden. Liegt im Ergebnis eine Förderwürdigkeit beider Ausschüsse vor, ist die schriftliche Vorlage dem Gleichstellungsausschuss und dem Kulturausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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