22.05.2017 - 16.2 Interfraktioneller Änderungsantrag gem. § 4 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Oberste-Kleinbeck weist darauf hin, dass der Beschluss Nr. 20 zum Bildungsplan als Ausgangspunkt diente, der mit diesem Antrag konkretisiert wird. Er bildet den Ausgangspunkt damit alle in der nächsten Zeit folgenden Planungsschritte für alle Beteiligten Mitglieder der AG-Bildungsplan und des Rates nachvollziehbar sind.

Frau Stadtv. Hausmann-Peters ist der Antrag wichtig, damit Fördermittel vollständig und rechtzeitig abgerufen und eingesetzt werden können. Sie wünscht sich Transparenz und eine sichere Perspektive für die Schulen, die seit langen gebäudetechnisch unter unzumutbaren Zuständen agieren müssen.

Stadtv. Blanke hält es für ein gutes Signal, dass die Ertüchtigung der Schullandschaft mit der Verabschiedung des Bildungsplans auf den Weg gebracht worden ist und der interfraktionelle Antrag nun weitere wichtige Schritte aufzeigt.

Für Stadtv. Koch sieht die Lösung der Probleme nicht allein in der Suche nach Fördertöpfen. Viel hilfreicher wäre eine umfassende Planung des Finanzbedarfs. Bevor es um die Verteilung der Fördermittel geht, sollte die Deckungslücke benannt werden.

Frau Stadtv. Walther hofft, dass die Verwaltung die richtigen Schritte nacheinander unternehmen wird und vielleicht weitere Ideen entstehen. Dabei sollte sie die Politik unterstützen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der LINKE.LISTE Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

 

1.Die Verwaltung wird beauftragt, noch vor der Sommerpause eine Gesamtplanung der Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel zu erstellen und den Ratsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

2.Erste Priorität soll dabei die Berücksichtigung der im Bildungsplan beschlossenen Maßnahmen  (Prüfung der Zusammenlegung von Schulstandorten / Neubau statt Sanierung, wobei die aktuellen baulichen und pädagogischen Anforderungen der Schulstandorte zu berücksichtigen sind.) erhalten. Darüber hinaus sollte die Verteilung der Fördermittel nach sozialen und pädagogischen Kriterien (z. B hoher Anteil SGB II-Bezug/überdurchschnittlich hoher Migrationsanteil/ Inklusion) erfolgen. Dazu sollte eine Bewertungsmatrix entwickelt werden, die einen Vergleich der Schulen mit ihren unterschiedlichen Bedarfen ermöglicht. Dabei sollen die ersten Ergebnisse aus dem Programm „Bildung integriert“ Verwendung finden.

3.Die stetige Steigerung der Angebote im Offenen Ganztag führt inzwischen zu gravierenden Raumproblemen. Für die Versorgung mit der Mittagsverpflegung und für die Ganztagsangebote ist ein mit den Schulen abgestimmtes Ausbauprogramm zu entwickeln und individuelle Bedarfe der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf sind zu berücksichtigen.

4.Bei sämtlichen Planungen sind grundsätzlich das Kriterium der Nachhaltigkeit und die Einbindung in ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung der Bildungslandschaft zu gewährleisten. Das heißt, neben der selbstverständlichen Berücksichtigung der Aspekte Energetik und Barrierefreiheit und der zukünftig zu erwartenden Größe und Ausgestaltung des jeweiligen Schulstandortes sind darüber hinaus auch die Ansprüche aktueller Pädagogik zu berücksichtigen, beispielsweise durch flexible Raumkonzepte.

5.Die Modernisierung / Sanierung der Schulsporthallen gemäß aktueller pädagogischer und baulicher Standards ist ein weiterer Schwerpunkt möglicher Maßnahmen. Gleiches gilt für die (naturwissenschaftlichen) Fachräume. Die Maßnahmen im Bereich der Schulsporthallen sind mit dem Sporthallenkonzept abzugleichen.

6.Die digitale Bildung stellt für die Schulen eine gewaltige Herausforderung dar. Neben den schuleigenen Konzepten zur Medienerziehung brauchen alle Schulen sowohl die notwendige Hardware als auch eine Anbindung an das schnelle Internet. An allen Schulstandorten ist inzwischen durch Angebote der Telekom bzw. durch vorhandene Glasfaserstrukturen eine sofortige Versorgung mit dem schnellen Internet möglich. Im Interesse einer möglichst schnellen Realisierung von digitalen Angeboten in den Schulen sind diese Angebote zu nutzen. Gleichzeitig wird eine konkrete Ausbauplanung mit WLAN und digitalen Endgeräten auf der Grundlage der pädagogischen Medienkonzepte der Schulen und der Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes notwendig.  Nach der Erstellung einer konkreten Finanzbedarfsplanung, die sämtliche durch „KIF“ und „Gute Schule 2020“ zu realisierende Maßnahmen enthält, wird der Ausbau eines umfassenden Glasfasernetzes zur Versorgung der Schulen mit schnellem Internet eingeleitet."