31.05.2017 - 3.1 Fortschreibung des Handlungskonzeptes Flüchtlin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Gleibs stellt das Gewaltschutzkonzept vor. Es wurde eng mit der Polizei zusammengearbeitet. Laut Auskunft der Polizei hat sich keine Steigerung der Gewalt seit der Ankunft der Flüchtlinge gezeigt, was zum Teil an den regelmäßigen Treffen aller Akteure in den Unterkünften liegt, die sich über Präventionsmaßnahmen austauschen. 

 

Die Sozialverwaltung berücksichtigt zur Vermeidung von Konfliktsituationen im Rahmen des   Belegungsmanagements ethnische Unterschiede sowie geschlechtsspezifische Unterbringung, beispielweise an einem Standort, der nur Frauen vorbehalten ist. Darüber hinaus wurden bauliche Rahmenbedingungen in Gemeinschaftseinrichtungen geschaffen, die im Sanitärbereich eine Geschlechtertrennung vorsehen.

 

Laut Herrn Telli trägt das Handlungskonzept maßgeblich zur Herstellung von Transparenz bei, was die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt erleichtert.

 

Da in dem Gewaltschutzkonzept unter Punkt 3.5 Menschen mit Behinderung aufgenommen wurden, bittet Herr Tscharke, die Vorlage ebenfalls im Beirat für Behinderung vorzulegen. Außerdem bittet er um regelmäßige Überprüfung von erforderlichen Änderungen.

 

Herr Blanke dankt allen Beteiligten für das Gewaltschutzkonzept, hätte sich jedoch eine zügigere Einbringung der Vorlage gewünscht.

 

Frau Münich sagte zu, den Zeitrahmen zur Erstellung einer Vorlage, welche ein Konzept impliziert, zu Beginn zu benennen.

Ebenfalls würde das Handlungskonzept regelmäßig im Erweiterten Runden Tisch thematisiert. Anschließend würden die Ergebnisse im Sozialausschuss vorgetragen.

 

Frau Walther bittet, jeglichen sich aus dem Handlungskonzept ergebenden Personalbedarf abzudecken.

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss berät die Drucksache B/16/2590-01 einstimmig zustimmend vor.

 

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Anlagen zur Vorlage