22.05.2017 - 6 Neueinrichtung von 1,0 Stellen im Bereich 3-1/K...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

1. Beig. und StK. Tsalastras macht darauf aufmerksam, dass er die Beschlussfassung über diese und die drei Vorlagen im nicht öffentlichen Teil unter TOP 1 - 3 unter den Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung stellt, da die Genehmigung des HSP 2017 ff. und Haushalts 2017 durch die Bezirksregierung Düsseldorf noch nicht vorliegt.

Frau Stadtv. Walther würde gerne in dieser Angelegenheit im JHA noch einmal eine inhaltliche Diskussion führen wollen, auch wenn heute voraussichtlich ein einstimmiger Beschluss über die Einrichtung der Stelle zustande kommen wird. Ob die Besetzung dieser Stelle ausschreibungspflichtig ist oder nicht, sollte auch im Nachhinein fachpolitisch diskutiert werden und geht aus einem Rechtgutachten hervor, das zur Vorberatung in den entsprechenden Gremien nicht vorlag.

Frau Beig. Münich verweist auf den Vorschlag des Vorsitzenden des JHA, dass sich die jugendpolitischen Sprecher in einem separaten Treffen darüber verständigen, welche Position der JHA hat. Sie bittet, die einvernehmlich zugestimmte Vorgehensweise zu respektieren.

Beig. Motschull teilt ergänzend mit, dass er in der Sitzung des FPA ein Rechtsgutachten erwähnt hat, das der paritätische Wohlfahrtsverband von einer Anwaltskanzlei eingeholt hat. Dieses Gutachten liegt dem Rechtsbereich vor und wurde auch bewertet. Dennoch wurde auf Anfrage der Verwaltung festgestellt, dass ein Vergabeverfahren unerlässlich ist.

Stadtv. Krey erinnert in Richtung von Frau Stadtv. Walther an seine Zusage, die inhaltliche Diskussion in einer der nächsten Sitzungen des JHA führen zu wollen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von einer Planstelle innerhalb des Fachbereiches 3-1-50/Jugendförderung, hier: Jugendgerichtshilfe (S 12 TVöD SuE) zur unmittelbaren Entlastung und zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung der derzeit durch den Caritasverband nicht mehr bewirtschafteten Planstelle.

Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans/Haushalts 2017  durch die Bezirksregierung Düsseldorf

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