10.05.2017 - 4.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Karschti regt an noch sensibler mit dem Thema Baumfällungen umzugehen. Herr Werntgen-Ormann erklärt, dass im Zuge der Prüfung ein absolut konstruktiver und professioneller Umgang hinsichtlich der beabsichtigten Fällungen, aller Beteiligten (Stadt Oberhausen, OGM, Gutachter), gegeben war.

Bezüglich der verspäteten Einbringung der Vorlage teilt er mit, dass dieses auf Grund einer Vielzahl von langzeiterkrankten Mitarbeiter/innen zu Stande kam.

Frau Walther wünscht sich eine bessere Informationspolitik und Bürgerbeteiligung über beabsichtigte Fällungen, bspw. könnten Schilder aufgestellt werden.

 

Herr Nakot erklärt daraufhin, dass seines Erachtens gerade in den vorliegenden Fällen, die Bürger/innen ausreichend, im Rahmen einer Bürgerversammlung, informiert worden seien und dass die Bürger/innen Verständnis für die Fällungen hatten.

 

Danach trifft die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen den nachfolgenden Beschluss:

 

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen der die folgenden Dringlichkeitsentscheidungen vom 16.02.2017 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von städtischen Bäumen:

 

 

Dringlichkeitsentscheidungen

Weil es sich um Angelegenheiten äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und das Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidungen:

 

1.Genehmigung zur Fällung einer städtischen Platane auf dem Gelände der ehemaligen Knappenschule, Gemarkung Oberhausen, Flur 23, Flurstück 479

Errichtung der entwässerungs- und verkehrstechnischen Erschließung des ehemaligen Schulgeländes

 

2.Genehmigung zur Fällung von zwei städtischen Ulmen vor dem Grundstück Brammenring, Gemarkung Oberhausen, Flur 3, Flurstück 99

Errichtung des Möbelmarktes POCO mit zwei Zuwegungen zum Parkplatz

 

3.Genehmigung zur Fällung von elf städtischen Bäumen auf dem Grundstück Mellinghofer Str. 114, Gemarkung Oberhausen, Flur 25, Flurstück 416

Umbau des vorhandenen Spielfeldes mit Tennenbelag in ein Kunststoffrasenspielfeld

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=113160&selfaction=print