08.03.2017 - 2.4 Wirksamkeitsbericht 2016: Zusammenfassung der E...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Detmers verweist auf den Abschlussbericht der Evaluation der offenen Kinder- und Jugendarbeit als Grundlage der jetzigen Berichterstattung. Weiter erläutert er, dass der vorliegende Bericht als Zwischenbericht anzusehen ist, da die Träger noch nicht zu allen Punkten Stellung nehmen mussten. Ein abschließender Bericht für das Jahr 2016 soll vor den Sommerferien erstellt werden.

 

Sodann nimmt der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage