08.03.2017 - 3.3 Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Durch Herrn Lösken wird darauf hingewiesen, dass eine Realisierung der Planung nur bei entsprechender Finanzierung möglich ist.

 

Frau Scholz stellt klar, dass noch nicht in Betrieb gegangene Einrichtungen nur dann bei den Angebotsstrukturen Berücksichtigung finden können, wenn eine konkrete Planung zu Grunde liegt. Die bloße Absicht, noch eine Kindertageseinrichtung zu errichten zu wollen, reicht nicht aus.

 

Sodann fasst der Jugendhilfeausschuss einstimmig den Beschluss:

 

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Beschluss

Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2017/18 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) - unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Für die mit freien Trägern für das Kindertageseinrichtungsjahr 2017/18 zur Sicherstellung des

Rechtsanspruches vereinbarte Bereitstellung zusätzlicher Plätze in KTE für Kinder von 3 Jahren

bis zur Schulpflicht übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil der für diese Plätze

festgelegten Kindpauschalen.

 

Für die plusKITA-Förderung gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz die Fortsetzung des

Beschlusses vom 02.07.2014 (Drucksache B/16/0075-01) sowie für die Sprachfördereinrichtungen

gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz die Fortsetzung des Beschlusses vom 24.02.2016

(Drucksache B/16/1532-01 in Verbindung mit Drucksache B/16/0075-01).

 

Die an die Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden in der laufenden Finanzplanung beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche", Auftrag 310006010101 „Betriebsführung", in Höhe von 30.500.000 EUR berücksichtigt.

 

 

 

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