13.02.2017 - 29 Genehmigung einer dringlichen Entscheidung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 29
- Sitzung:
-
21. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 13.02.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Sabrina Wiebe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Stadtv. Wittmann geht davon aus, dass die neue Geschäftsführung als Team nebenamtlich die Tätigkeit ohne Bezüge übernehmen wird.
OB Schranz führt aus, dass eine nebenamtliche Tätigkeit vorgesehen ist. Die Mitglieder des Aufsichtrates der LAG GmbH werden über die Rahmenbedingungen entsprechend informiert. Die Zahlung einer geringen Aufwandsentschädigung hält er für angemessen.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der FDP im Rat folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt die vom Hauptausschuss in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW in seiner Sondersitzung am 20.01.2017 getroffene dringliche Entscheidung."
