13.02.2017 - 30.3 Bebauungsplan Nr. 724- Dorstener Straße/Steinst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die textlichen Festsetzungen in Zeile Nr. 62 um die Worte Wettannahmestellen und andere zu ergänzen sind.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)die Aufstellung eines Bebauungsplanes, für das im Plan des Bereiches 5-4 - Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz - vom 12.01.2017 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 724).

 

Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. S.2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722).

 

b)die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S.2414) in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen vom 18.05.1987 (Planung von nicht erheblicher Bedeutung)."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=111814&selfaction=print