13.02.2017 - 20 Rahmenbestimmungen der Stadt Oberhausen zur Nut...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Mellis kritisiert, dass der Seminarraum in der Stadtteilbibliothek Sterkrade keine ausreichende Barrierefreiheit aufweist. Darauf hat die BOB-Fraktion bereits im Kulturausschuss und zuletzt auch durch einen Antrag gemäß § 2 der GeschO im Beirat für Menschen mit Behinderung hingewiesen. Die Lösung des Problems könnte z. B. ein Evakuierungsstuhl sein.

Deshalb formuliert er erneut einen Antrag an die Verwaltung mit der Bitte zu prüfen, welche Möglichkeiten einer barrierefreien Umgestaltung bestehen.

Stadtv. Kösling teilt mit, dass die Verständigung im Beirat für Menschen mit Behinderung war, sich über den Evakuierungsstuhl informieren zu wollen.

Die abschließende Entscheidung über diese Möglichkeit trifft letztendlich die Feuerwehr.

Stadtv. Rubin ergänzt die Ausführungen seines Vorredners, dass das Thema nach Prüfung der Verwaltung durch den Beirat erneut aufgegriffen wird.

Nachdem 1.Beig. und StK. Tsalastras noch einmal ausdrücklich betont hat, dass die Verwaltung dem Beirat eine Prüfung zugesagt hat, zieht Stadtv. Mellis seinen Antrag zurück.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die „Rahmenbestimmungen der Stadt Oberhausen zur Nutzung von Räumen in der Stadtbibliothek Sterkrade"."

 

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Anlagen zur Vorlage