02.02.2017 - 2.16 Gewässerentflechtung Handbach / Laubgraben

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Beratung

Auf Frau Stadtv. Müthings Nachfrage erläutert Frau Beig. Lauxen, dass die WBO sich schriftlich verpflichtet hat, sämtliche Kosten der Gabionenwand einschließlich der Aufräum-, Sicherungs- und Rückbaukosten gegenüber der Stadt Oberhausen zurückzuzahlen, soweit der Planungsfehler bei der WBO liegt. Wenn der Planungsfehler beim Gutachter liegt, wird die WBO versuchen, diesen in Regress zu nehmen. Um das Thema bei der Stadt Oberhausen abschließen zu können, ist beschossen worden, entsprechend in Vorleistung zu treten.

Auf Herrn Stadtv. Karschtis Frage erklärt Frau Beig. Lauxen, dass die erneute Ausschreibung auf Basis der neuen Daten und der neuen Planung erfolgt ist.

Des Weiteren stellt Frau Beig. Lauxen, auch auf kritische Nachfrage von Herrn Stadtv. Bruckhoff, dar, dass keine Fehlplanung vorliegt. Vielmehr ist die Planung auf Basis eines fehlerhaften Gutachtens erfolgt.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss hat die Vorlage bei Enthaltung der BOB-Fraktion  einstimmig zustimmend vorberaten.

 

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