02.02.2017 - 4.2 Lärmaktionsplan Oberhausen – Stufe 2Entscheidun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Rolf erläutert kurz die Auswirkungen des Lärmaktionsplanes Oberhausen - Stufe 2 - für Sterkrade. Anschließend informiert Herr van den Acker ausführlich in einer PowerPoint-Präsentation über die Planungen und Maßnahmen in Sterkrade. 

 

(Das Original der PowerPoint-Präsentation ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.)

 

Aufgrund der vielen vorgestellten Maßnahmen ist, so Herr Cordes, für Sterkrade schon ein eigener Lärmaktionsplan notwendig. Die Fragen von Herrn Cordes nach der Neumühler Straße und der Straße Ostrampe in Zusammenhang mit den Betuwe-Planungen leitet Frau Rolf zur technischen Beantwortung an Frau Janclas weiter.

 

Herr Berndt kann nicht nachvollziehen, warum der Bereich der Kirchhellener Straße von der Hartmannstraße bis zum Ortsausgang Bottrop als klassifizierte Landesstraße, wie schon häufiger in der Bezirksvertretung Sterkrade intensiv diskutiert, nicht als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden kann und jetzt die Neumühlerstraße als klassifizierte Landesstraße eine solche Beschilderung erhält.

 

Frau Cremer fragt nach möglichen Lärmminderungen und nach der Umsetzung der Maßnahmen.

 

Herr Girrullis erkundigt sich nach der Umsetzungsdauer der Maßnahme Steinbrinkstraße von der Hospitalstraße bis zur Brandenburger Straße.

 

Unter Hinweis auf die Nr. 62 in der Anlage 3 hält Frau Nowak die Aufgabe des Parkstreifens zugunsten eines Geh- und Radweges nicht für sinnvoll, da diese Flächen als Park-and-ride-Parkplatz genutzt werden und somit auch zur Lärmminderung beitragen.

 

Herr Nowak geht grundsätzlich auf die Vorlage und die Möglichkeiten der Umsetzung der jetzt anstehenden sowie der zukünftigen Maßnahmen ein.

 

Anhand der geplanten Maßnahme BAB A516 in Richtung Sterkrade, die für 2019 mit dem Hinweis kurzfristig geplant ist, bittet Frau Dorroch um die Erläuterung des Begriffes "kurzfristig".

 

Frau Janclas geht auf die verschiedenen Fragen wie folgt ein:

 

Die Neumühler Straße von der Mecklenburger Straße bis zur Straße Ostrampe sind bis auf den Betuwe-Bereich angemeldete KIF-Maßnahmen.

 

Die Besonderheit bei dem immer wieder diskutierten Bereich der Kirchhellener Straße ist die nicht so hohe vorhandene Verkehrsbelastung, die eine entsprechende Tempo-30-Zonen-Beschilderung gemäß dem Regelwerk nicht zulässt.

 

Der Deckenüberzug an der Steinbrinkstraße wird als kurzfristige Maßnahme wahrscheinlich auch wegen des hohen ÖPNV-Verkehrs an einem Wochenende durchgeführt werden.

 

Die Lärmminderung erfolgt durch das Aufbringen des Fahrbahnbelages. Ergänzend fügt Herr van den Acker hinzu, dass eine Reduzierung auch durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 30 km/h erfolgt. Dies ist unabhängig davon, ob es sich dabei um herkömmlichen oder um Flüsterasphalt handelt.

 

Die Maßnahme "Aufgabe des Parkstreifens an der Fernewaldstraße" wird laut Frau Janclas noch einmal geprüft werden.

 

Frau Rolf beantwortet ergänzend den im Gesetz vorgegebenen Begriff "kurzfristig", der einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren umfasst.

 

Anschließend erläutert Frau Rolf kurz die Planungs- und Untersuchungshistorie, die zu der Entscheidung des Wegfalls des Parkstreifens an der Fernewaldstraße zugunsten eines Zwei-Richtungsradverkehrs mit Fußgängern getroffen worden ist. Der vorhandene Radweg ist dafür nicht breit genug.

 

Wegen der Radwegproblematik und der Führung über die benachbarte Autobahnbrücke plädiert Herr Ingendoh für den Erhalt des Parkstreifens und der Führung des Radverkehrs auf der Straße.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage