17.01.2017 - 6 Richtlinien zur Förderung gleichstellungsreleva...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Walther hat im Vorfeld der Sitzung schriftlich sprachliche Anpassungen angeregt, welche einstimmig von den Ausschussmitgliedern begrüßt und demnach vorgenommen werden.

In 4. Verfahren, Punkt 6 muss es heißen:

-Kommen die beantragten Programme und Projekte nicht zustande oder werden die mit der Förderung verbundenen Nebenbestimmungen (siehe Ausführungen im Bewilligungsbescheid) nicht erfüllt oder die gewährten Fördermittel zweckwidrig verwendet, muss der Zuwendungsbetrag von dem/der Antragsteller/in zurückgezahlt werden.

 

In 4. Verfahren, Punkt 7, letzter Satz:

-Der Nachweis über die Durchführung des Projekts, wird dem Gleichstellungsausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

 

Frau Bongers lobt die Darstellung der Richtlinien zur Förderung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen und bewertet sie als eindeutig und klar. Sie erfragt die Einbindung des Bereiches Recht der Stadt Oberhausen und wünscht sich eine Erläuterung dazu, in welcher Form die Anträge dem Gleichstellungsausschuss zur Kenntnis und Entscheidung vorgelegt werden.

 

Frau Boos regt an, dass die Antragsteller/innen in dem jeweiligen Gleichstellungsausschuss eingeladen werden und da sind. Damit sind Rückfragemöglichkeiten der Ausschussmitglieder sichergestellt.

 

Zum Verfahren erläutert Frau Costecki, dass die Förderrichtlinien und entsprechenden Anlagen dem Rechtsbereich zur Prüfung vorgelegt wurden und somit rechtskonform sind. Die Anträge werden den Mitgliedern des Gleichstellungsausschusses mittels einer Beschlussvorlage zur Kenntnis und Entscheidung im zeitlich anschließenden Gleichstellungsausschuss vorgelegt. Die Träger werden in einer Mail über die Möglichkeiten und das Verfahren der Antragstellung informiert.

 

Die anschließende konstruktive Diskussion ergab folgende Änderungswünsche:

 

In 1. Zuwendungszweck, Punkt 1:

-Die Stadt Oberhausen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen und Projekte zum Abbau von Benachteiligungen aller Geschlechtsidentitäten.

 

In 2. Gegenstand der Förderung, Punkt 1:

-Gefördert werden Maßnahmen und Projekte Oberhausener Institutionen in freier Trägerschaft zur gesellschaftlichen Gleichstellung aller Geschlechtsidentitäten.

-Gestrichen wird: in den Themenbereichen Gesundheit, Gewalt, Prostitution, Integration, Arbeits- und Erwerbssituation, Kultur, Geschichte und Sport.

 

In 4. Verfahren, Punkt 4:

-Antragsberechtigt sind alle Oberhausener Institutionen in freier Trägerschaft (Vereine, Initiativen, Zusammenschlüsse, Gruppen, Einzelpersonen), auch solche mit nicht fest gefügter Organisationsstruktur. Von einer Förderung ausgeschlossen sind politische Vereinigungen sowie Verwaltungseinheiten der Stadt, sofern sie nicht mit Institutionen in freier Trägerschaft kooperieren.

 

 

Der Gleichstellungsausschuss beschließt die  Vorlage mit den genannten Änderungen einstimmig.

 

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Beschluss

 

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Anlagen zur Vorlage

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