19.12.2016 - 14 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Hau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Stehr merkt zu diesem TOP an, dass es in der heutigen Sitzung unzählige Vorlagen zu Zustimmungen zu üpl. Leistungen gibt. Sie fragt sich, welche Auswirkungen das auf den Haushalt 2016 hat und regt an, im FPA zu erörtern, welche Gegenmaßnahmen für das kommende Jahr geplant werden. Auf der einen Seite gibt es seit September 2016 bis zum Ende des Jahres die Haushaltssperre, auf der anderen Seite die nicht unerheblichen üpl. Aufwendungen. Welche Auswirkungen hat das in diesem und den folgenden Angelegenheiten?

1. Beig. und StK. Tsalastras kann, was den Jahresabschluss anbelangt, zu diesem Zeitpunkt kein abschließendes Ergebnis mitteilen. Das Defizit aufgrund der gesamten üpl. Aufwendung wird im Jahr 2016 bei etwa 40 Mio. € liegen. Die Haushaltssperre bezieht sich vorwiegend auf den Bereich der freiwilligen Leistungen. Bei den pflichtigen Leistungen z. B. im Jugendbereich wird gemeinsam mit der Firma con_sens für das nächste Jahr frühzeitig die finanzielle Entwicklung ermittelt und die Maßnahmewirksamkeiten hinterfragt. Der Haushalt wird im November eines jeden Jahres verabschiedet. Veränderungen, die danach erfolgen, sind in den Planungen nicht vorgesehen. Er geht davon aus, dass alle Angelegenheiten, die jetzt als üpl. Aufwendungen

vorliegen, für das Jahr 2017 eingeplant worden sind. Für die nächste Sitzung des FPA und die betroffenen Fachausschüsse wird er eine ausführliche Übersicht der großen Felder im Bereich Jugend und Flüchtlinge sowie einiger anderer fertigen. Neben den üpl. Aufwendungen, die der Rat genehmigt, sind entsprechende Ausgleichszahlungen oder Deckungen erforderlich. Das würde dann nebeneinander aus der Unterlage entnommen werden können.

Frau Stadtv. Walther betont, dass Forderungen, die 2016 entstehen, eigentlich auch als Forderung 2016 einzubuchen sind. Da muss es doch möglich sein, eine Rechnung zu stellen.

1. Beig. und StK. Tsalastras erläutert den Verlauf des Verfahrens und zeigt auf, dass eine Rechnung im Augenblick tatsächlich noch nicht erstellt werden kann.

Frau Stadtv. Stehr unterstützt das Angebot ihres Vorredners, im FPA die großen Felder offenzulegen. Sie würde es darüber hinaus begrüßen, wenn Vorlagen gefertigt würden, aus denen Gegenmaßnahmen in den Angelegenheiten erkennbar sind, bei denen eine Einschätzung möglich ist.

Stadtv. Runkler begründet das Verhalten des LVR damit, dass dieser unmittelbar in den Landeshaushalt bucht und deshalb ausschließlich an die Vorgaben und formalen Anforderungen  des Landes gebunden ist.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 11 „Ver- und Entsorgung“ wie folgt zu:

 

AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR

(Finanzstelle)                          (Finanzposition)                               

 

110011030100Abwasserbeseitigung531300Aufw. für Zuwendungen394.950

(PN1103)(7300.00)an Zweckverbände

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

(Eine Kostenunterdeckung am Ende des Kalkulationszeitraumes 2016 soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.)"

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=110730&selfaction=print