19.12.2016 - 34 Sophie-Scholl-Gymnasiumhier: Errichtung eines...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass die Drucksache nach Überarbeitung der Kritikpunkte aus dem Umweltausschuss im FPA unter Zugrundelegung einer überarbeiteten Ergänzung einstimmig zustimmend vorberaten worden ist. Diese wurde den Mitgliedern des FPA vorab übermittelt und ist zudem im Ratsinformationssystem als Anlage hinterlegt. In der Bezirksvertretung Sterkrade hat sich eine weitere Ergänzung ergeben. Alle Änderungen sind Bestandteil der Begründung und in den nachfolgend aufgeführten vollständigen Begründungstext eingearbeitet.

geänderte Begründung:

 

Wie bereits in der Vorlage B/16/1959-01 für die Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2016 dargestellt, hat es im Zeitraum 30. Mai bis 14. Juni 2016 erhebliche Starkregenfälle gegeben, die zu gravierenden Schäden im Sophie-Scholl-Gymnasium führten.

 

Im Gebäudebestand wurden daher mit der vorgenannten Vorlage bereits Maßnahmen bzw. Mittel beschlossen.

 

Teilaspekt dieser Beschlussvorlage war auch die Errichtung eines Schachtbauwerkes auf der Augustastraße. Zu diesem Punkt sollte eine erneute Vorlage erstellt werden.

 

Bei den Starkregenereignissen wurden die tiefer liegenden Räume des Sophie-Scholl-Gymnasiums, der Hof und die Hofeinfahrt überflutet. Das Wasser drang in die Räumlichkeiten unterhalb der Rückstauebene durch die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen und oberflächlich über den Hof bzw. die Hofeinfahrt ein.

 

Die vorhandenen Entwässerungspläne der Schule wurden der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH zur Verfügung gestellt, um eine Entwässerung auch in derartigen Ausnahmesituationen realisieren zu können.

 

Die genehmigte Entwässerungsplanung datiert aus dem Jahr 1973. In der Zwischenzeit wurden einige räumliche Veränderungen vorgenommen und die Entwässerungsanlage erweitert.

 

Eine generelle Lösung für die Räumlichkeiten mit Entwässerungsgegenständen unterhalb der Rückstauebene wird durch ein schiebergesteuertes Bauwerk mit einer Pumpanlage auf der Augustastraße möglich.

 

Sobald sich im Kanal ein Rückstau aufbaut, schließt sich der Schieber und verhindert den Eintritt des Rückstaus aus dem Kanal in die Gebäudeteile unterhalb der Rückstauebene. Zeitgleich wird das anfallende Schmutzwasser aus den beschriebenen Gebäudeteilen über die Pumpenanlage gehoben und dem Kanal oberhalb der Rückstauebene zugeführt.

Dies führt zu einer nicht messbaren Veränderung für die meisten Kanalanlieger.

 

Nach dem Abklingen der Regen- und Rückstauereignisse öffnet sich der Schieber, die Pumpen stellen den Betrieb ein und der Mischwasserabfluss erfolgt im Freigefälle.

 

Bauliche Anlagen wie an der Augustastraße zur Errichtung vorgeschlagen, werden derzeit bereits am Hans-Sachs-Berufskolleg von der WBO GmbH unterhalten und gewartet. Derartige Anlagen sind auf das Fernüberwachungssystem der WBO GmbH aufgeschaltet, so dass Störungen in der Anlage 24 Stunden täglich angezeigt werden.

 

Der Schulbetrieb wird durch die Errichtung der Anlage kaum beeinträchtigt, da er auf der Verkehrsfläche der Augustastraße geplant ist.

 

Diese Maßnahme stellt den ergänzenden Teil weiterer Schutzmaßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Starkregenschäden am Sophie-Scholl-Gymnasium dar, damit bei zukünftigen Starkregenereignissen nicht in einem derart hohen Umfang Schäden am Gebäude entstehen. Die Anlage des Sophie-Scholl-Gymnasiums wird damit auf einen technisch aktuellen Stand gebracht, der der städtischen Entwässerungssatzung in vollem Umfang entspricht. Nur durch die beabsichtigten Maßnahmen kann künftig verhindert werden, dass bei ähnlichen Starkregenvorfällen weiterhin ein lehrplanmäßiger Unterricht - der bei vergleichbaren Schäden durchaus über Monate beeinträchtigt wird - gewährleistet werden kann. Die Pläne zur Zukunftsstrategie „Überflutungsschutz" werden durch die Tiefbauverwaltung sowie die WBO GmbH für das Stadtgebiet von Oberhausen erarbeitet.

 

Die Kosten dieses Schachtbauwerkes wurden von der OGM GmbH und der WBO GmbH mit 179.000,00 EUR brutto angegeben. Es fallen keine HOAI-Kosten für die OGM GmbH an.

 

Im Rahmen der weiteren Planungen kann es eventuell zu Leitungsverlegungen von Versorgungsträgern kommen, die ggfs. zusätzliche Kosten verursachen können. Hierzu sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine Aussagen möglich.

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Beschluss

Rat der Stadt -mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

1.ein Schachtbauwerk (Pumpenwerk) wird an der Augustastraße errichtet; die OGM GmbH wird mit der Umsetzung der Baumaßnahme entsprechend des Leistungsvertrages beauftragt (im Zusammenhang mit der baulichen Sicherungsmaßnahme an der Gebäudehülle des Sophie-Scholl-Gymnasiums);

 

2.die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

 

InvestitionsnummerBezeichnungFinanzpositionBezeichnung Betrag/EUR

310003010003000Schulgebäude785110 AiB; Hochbaumaßnahme

 OGM GmbH179.000,00

 

 

Deckungsvorschlag

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2016 wird eingehalten."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=110725&selfaction=print