19.12.2016 - 45 Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegese...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte „Örtliche Planung nach § 7 APG NRW“ (ehem. Alten- und Pflegeplan) der Stadt Oberhausen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 und beauftragt die Verwaltung mit einer Maßnahmenplanung zu den in der örtlichen Planung ausgesprochenen Handlungsempfehlungen.

 

Der Rat der Stadt beschließt weiterhin, dass die in der Ratsvorlage vom 15.12.2014 (B/16/0339-01) von Seiten der Verwaltung angestrebte „verbindliche Bedarfsplanung“ erst dann bzgl. der Umsetzungsfähigkeit geprüft wird, wenn ein aktueller, aussagekräftiger Datenbestand zur Pflegestatistik vorliegt und damit nachvollziehbare, gerichtsfeste Parameter vorhanden sind."

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Anlagen zur Vorlage