19.12.2016 - 30 Integriertes Handlungskonzept Soziale Stadt Obe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Wittmann bedankt sich für die Vorbereitung durch die Verwaltung. Sie hofft, dass die beantragten Fördermittel bewilligt werden. Hier zeigt sich die Wichtigkeit von Fördermitteln zur Umsetzung solcher Projekte.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.Auf Basis des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt beschließt der Rat der Stadt Oberhausen im Sinne des § 171 e, Abs. 3 BauGB  das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt - Brückenschlag (Alt-Oberhausen-Innenstadt/Lirich). Die Abgrenzung des Programmgebietes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich (Anlage 1).

2.Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt das integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzept für das o.g. Programmgebiet als Grundlage zur Durchführung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen (Anlage 2).

3.Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die dafür erforderlichen Städtebauförderanträge für das Programmjahr 2017 ff. stellt.

 

4.Finanzielle Konsequenzen: Über den Gesamtförderzeitraum wird aktuell ein Gesamtvolumen in Höhe von ca. 27,5 Mio. EUR angenommen (Städtischer Eigenanteil bzw. evtl. Anteil Dritter ca. 5,5 Mio. EUR / 20%).

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=110679&selfaction=print