14.12.2016 - 2.3 Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegese...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte „Örtliche Planung nach § 7 APG NRW“ (ehem. Alten- und Pflegeplan) der Stadt Oberhausen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 und beauftragt die Verwaltung mit einer Maßnahmenplanung zu den in der örtlichen Planung ausgesprochenen Handlungsempfehlungen.

 

Der Rat der Stadt beschließt weiterhin, dass die in der Ratsvorlage vom 15.12.2014 (B/16/0339-01) von Seiten der Verwaltung angestrebte „verbindliche Bedarfsplanung“ erst dann bzgl. der Umsetzungsfähigkeit geprüft wird, wenn ein aktueller, aussagekräftiger Datenbestand zur Pflegestatistik vorliegt und damit nachvollziehbare, gerichtsfeste Parameter vorhanden sind.

 

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Beratung

Die örtliche Planung (Alten- und Pflegeplanung) wird im Ausschuss erörtert. Die im Jahr 2017 in den drei Oberhausener Stadtbezirken zu dem Thema vorgesehene Bürgerbeteiligung wird begrüßt. Weiterhin wird die Notwendigkeit zu einer stärkeren Vernetzung der verschieden Planungsansätze in den einzelnen Fachressorts (u.a. Bauen, Soziales) gesehen, damit sich altersgerechte und lebenswerte Quartiere entwickeln. Es soll eine lokale Pflegestatistik aufgebaut werden, damit zukünftig auf zeitnahe und aktuelle Daten für Planungsentscheidungen zugegriffen werden kann.

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss berät die Drucksache B/16/2043-01 einstimmig zustimmend vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=110540&selfaction=print