14.12.2016 - 2.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer am 10.10.2016 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NW folgende Entscheidung:

 

Die Verwaltung erhält die Legitimation zur Einrichtung von 2,0 befristeten Planstellen im Dezernat 3/Familie, Bildung, Soziales mit Anbindung an die Flüchtlingsbeauftragte und im Bereich 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum. Diese Planstellen sind mit einem/einer Dipl.‑Sozialarbeiter/in, einem/einer Dipl.‑Sozialpädagogen/in (oder vergleichbare Fachrichtungen) sowie mit einem/einer Dipl.‑Sozialwissenschaftler/in im Rahmen eines auf zwei Jahre zu befristenden Arbeitsvertrages zu besetzen.

Die Personalkosten werden zu 100 % gefördert.

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss berät die Drucksache B/16/2042-01 einstimmig zustimmend vor.

 

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