30.11.2016 - 2.7 Anforderungsprofil für den Betrieb eines Jugend...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Nach der Korrektur des Datums in Zeile 24 der Vorlage, richtig ist 25.01.2017, berichtet Herr Detmers über das Verfahren der Standortwahl. Mit Hilfe des Anforderungsprofils soll nun ein Träger zum Betrieb des Jugendzentrums ausgewählt werden. Ausdrücklich weist er darauf hin, dass nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten muss.

 

Nach Vorstellung der Bewertungsmatrix im Jugendhilfeausschuss im Januar 2017 ist geplant, in der Sitzung im März 2017 den Träger im Jugendhilfeausschuss auszuwählen.

 

Mehrere Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beteiligen sich an der anschließenden Diskussion, ob die vorgesehene Grundförderung in Höhe von 25.000 EUR für den Betrieb auskömmlich sei. Frau Münich weist abschließend darauf hin, dass zunächst die Konzeptionen der Bewerber abzuwarten bleiben. Sollte weiterer Bedarf entstehen, wird zu prüfen sein, wie dieser gedeckt werden kann.

 

Sodann nimmt der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage