21.11.2016 - 10.1 Haushaltssanierungsplan 2017 ff.
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Sitzung:
-
19. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 21.11.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz weist darauf hin, dass zunächst die Änderungsanträge zum Haushaltssanierungsplan (TOP 10.1.1 bis 10.1.14) zur Beratung und Abstimmung aufgerufen werden, bevor der TOP 10.1 „Haushaltssanierungsplan 2017 ff." behandelt wird. Bei einem positiven Votum werden die entsprechenden Anträge nachträglich in den Haushaltssanierungsplan 2017 ff. aufgenommen.
Die Beratung und Abstimmung über die Änderungsanträge erfolgt unter dem jeweiligen TOP.
Im Anschluss an die Beratung über TOP 10.1.14 kommt OB Schranz zurück zu TOP 10.1, um über den HSP 2017 ff. insgesamt zu beraten.
Der Rat der Stadt beschließt den Haushaltssanierungsplan 2017 ff. auf der Grundlage der in der Maßnahmenliste (gem. Anlage 1 der entsprechenden Vorlage) fortgeschriebenen Einzelmaßnahmen (Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2016 ff.).
In diesem Rahmen nimmt der Rat der Stadt die in der Vorlage unter Punkt VI. (Zeile 465 bis 509) beschriebenen Veränderungen innerhalb der HSP-Maßnahmenliste zur Kenntnis.
Bezüglich der neuen Maßnahmen bzw. der Veränderung von bereits bestehenden Maßnahmen des Haushaltssanierungsplanes gibt es einerseits Ausführungen in der Ratsvorlage, bzw. deren Anlagen, hier insbesondere in der Anlage 1.1. Zum anderen erfolgen Änderungen sowohl aus der Sitzung des FPA, vor allem aber heute aus den Beschlüssen über die Änderungsanträge. Diese müssten am Ende wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis führen.
1. Beig. und StK. Tsalastras weist darauf hin, dass aufgrund der Ablehnung der laufenden Nr. 297 des Koalitionsantrags, Drucksache A/16/2117-01/Erhebung Parkgebühren am Kaisergarten ein Defizit von 120.000 € entstanden ist. Dieser Betrag wird teilweise kompensiert durch den Beschluss über die Neueinstellung von 5 MitarbeiterInnen im Kommunalen Ordnungsdienst in Höhe von 100.000 €, Drucksache-Nr. A/16/2106-01. Damit ergibt sich eine Differenz bei der Kompensation in Höhe von 20.000 €. Bei Betrachtung der Gesamtergebnisse der Kompensationsmaßnahmen kann er sagen, dass der Bezirksregierung insgesamt eine Kompensationsliste vorgelegt wird, die er für zustimmungsfähig hält.
OB Schranz hält fest, dass die Drucksache Nr. B/16/2003-01 folgender Korrektur bedarf:
-die lfd. Nr. 297 b wird gestrichen. Zur Beschlussfassung verbleibt die lfd. Nr. 297 a/Erhebung von Parkgebühren am Kaisergarten an Samstagen und Sonntagen
-Ergänzung eines neuen Punktes unter lfd. Nr. 300, der sich ergibt aus der Drucksache
A/16/2106-01 (TOP 10.1.8)/Neueinstellung von 5 MitarbeiterInnen im Kommunalen Ordnungsdienst mit einem Konsolidierungsbeitrag von 100.000 €.
Nachdem es keine weiteren Wortbeiträge gibt, lässt OB Schranz über den Haushaltssanierungsplan 2017 ff. in der geänderten Variante abstimmen.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen folgenden geönderten Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschließt den Haushaltssanierungsplan 2017 ff. auf der Grundlage der in der Maßnahmenliste (gem. Anlage 1 und Anlage 1.1) fortgeschriebenen Einzelmaßnahmen (Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2016 ff.).
Beschlüsse, die Maßnahmen betreffen, die nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes / des Landesgleichstellungsgesetzes beteiligungspflichtig sind oder in ihren Konsequenzen werden könnten, stehen unter entsprechendem Vorbehalt."
Anlagen zur Vorlage
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