23.11.2016 - 1 Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegese...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Bohnes informiert, dass die jetzt vorliegende örtliche Alten- und Pflegeplanung die vorhandene pflegerische Infrastruktur darstelle, die Bedarfsdeckung bewerte, eine Bedarfsprognose für den Zeitraum bis 31.12.2020 gebe und Handlungsempfehlungen ausspreche. Mangels eigener Oberhausener Pflegestatistik wurde hierbei auf Daten der Landesbehörde IT.NRW zum Stichtag 15.12./31.12.2013 zurückgegriffen. Herr Bohnes teilt weiter mit, dass ab 2017 die Erhebung eines eigenen Pflegedatenbestandes geplant sei und übergibt das Wort an Herrn Kegelmann.

 

Herr Kegelmann erörtert im Rahmen einer Präsentation grundlegende Trends des demographischen Wandels und beantwortet Fragen dazu.

 

Frau Wolter bedankt sich für den Bericht, sieht derzeit keinen weiteren Diskussionsbedarf und begrüßt, dass zukünftig eigene Pflegedaten erhoben werden.

 

Um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken schlägt Herr Jötten vor, an die Tarifpartner heranzutreten, damit diese vernünftige Arbeitsbedingungen und Löhne in der Pflege schaffen.

 

Frau Scholz-Immer bezweifelt, dass Oberhausen im Bereich Hospiz- und Palliativversorgung gut aufgestellt ist. Herr Kegelmann sagt zu, sich um Zahlen zu kümmern.

 

Herr Jansen sieht einen großen Bedarf an barrierefreien Wohnungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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