20.09.2016 - 6.7 Antrag des Bündnis Oberhausener Bürger gem. § 4...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Nach Einschätzung von Herrn Real handelt es sich hier um eine freiwillige Aufgabe, daher müsste man sich auch Gedanken über die erforderliche Finanzierung machen. Er schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag an geeigneter Stelle um den Passus "in den Grenzen der haushaltsrechtlichen Restriktionen" zu erweitern.

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen hinsichtlich eines Denkmalpflegeplans beteiligen sich Herr Ingendoh, Frau Lauxen, Herr Karschti, Frau Wittmann, Herr Völker und Herr Nowak.

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Beschluss

 

Beratungsergebnis:

 

Einstimmig vorberaten unter Berücksichtigung des ergänzten Beschlussvorschlags:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung - in den Grenzen der haushaltsrechtlichen Restriktionen -  mit der Aufstellung eines Denkmalpflegeplanes für die Stadt Oberhausen nach § 25 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) für NRW sowie eines entsprechenden Handlungskonzepts zur Integration von Denkmalschutz und Denkmalpflege in einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung.

 

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