26.09.2016 - 27.5 Antrag des Bündnis Oberhausener Bürger gem. § 4...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass der Planungsausschuss den Antrag mit einer geringfügigen Modifikation zustimmend vorberaten hat. Der Rat schließt sich dem Vorschlag an.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung in den Grenzen der haushaltsrechtlichen Restriktionen mit der Aufstellung eines Denkmalpflegeplanes für die Stadt Oberhausen nach § 25 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) für NRW sowie eines entsprechenden Handlungskonzepts zur Integration von Denkmalschutz und Denkmalpflege in einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung.

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