26.09.2016 - 12 Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
18. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 26.09.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Margarete Ditzler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz ruft die beiden TOP auf und schlägt eine gemeinsame Beratung vor.
Stadtv. Karschti erläutert den Antrag der Bürgerliste Oberhausen. Er zeigt auf, dass es in den einzelnen Stadtteilen eine unterschiedliche Anzahl an vorgesehenen Sonn- und Feiertagsöffnungen gibt. An solchen Tagen sollte mit dem Offenhalten von Verkaufsstellen behutsam umgegangen werden. Deshalb schlägt die Bürgerliste vor, dass im Schladviertel auf die Sonderöffnung am 10.09.2017 verzichtet wird.
Stadtv. Dr. Goeke hat den Eindruck, dass entgegen der gerichtlichen Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts im November 2015 und OVG Münster im Juni 2016 nicht der Anlass im Vordergrund steht, Besucher anzuziehen, sondern der Selbstzweck. Aus seiner Sicht kann daraufhin ein wesentlicher Anteil der Sonntagsöffnungen nicht mehr aufrechterhalten werden. Einige Städte haben daraufhin ihre bereits beschlossenen Öffnungen geändert. Oberhausen ist mit 11 Sonderöffnungen Spitzenreiter in NRW. Er hält es für angebracht, die Vorlage zurückzuziehen und zu überdenken, ob die Vorschläge vor Gericht Bestand hätten.
Frau Stadtv. Wittmann sieht keine Notwendigkeit, den mit allen Beteiligten abgestimmten Vorschlag zurückzuziehen. Dennoch sollte aufgrund der Rechtsprechung das Thema mit allen Beteiligten möglichst schnell angegangen werden, damit man sich darauf einstellen kann, falls es in Oberhausen zu Änderungen kommen sollte.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die die Stimmen der Linke.Liste Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 2 beigefügte Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2017."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35 kB
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2
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35 kB
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3
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(wie Dokument)
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33,5 kB
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