26.09.2016 - 16 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass der Rat mit der Berichtsvorlage unter TOP 16.1 eine Übersicht über die vorliegenden Beschwerden erhält und nicht nur über ein zusätzliches Budget zur Mastverdichtung entscheiden soll. Bis Mitte des Jahres 2018 sollen die notwendigen Nachverdichtungsarbeiten abgeschlossen sein. Über eine Schnittstelle, die im Dezernat 4 eingesetzt ist, besteht durch die Bereitschaft der evo die Möglichkeit des Zugriffs auf das Straßenbeleuchtungskataster der evo. Auf diese Weise können Rückschlüsse auf die bereits im Straßenverkehr vorhandene LED Beleuchtungen gezogen werden.

Frau Stadtv. Stehr zeigt sich mit Blick auf die Sachstandsdarstellung erfreut darüber, endlich Zahlen erhalten zu haben. Es gibt eine Übersicht, aus der die Mängel hervorgehen. Wichtig wäre, dass der Bericht auch den entsprechenden Fachausschüssen vorgelegt wird, damit aufgrund des dort vorhandenen Sachverstands Stellung genommen werden kann.

Für Stadtv. Bruckhoff hätte seit Beginn der Planung klar sein müssen, dass die eingeplanten Mittel nicht ausreichen werden. Bei einer gelungenen Planung hätte seiner Ansicht nach eine überplanmäßige Mittelbewilligung verhindert werden können.

Stadtv. Karschti würde es begrüßen, wenn die Aufgabe der evo etwas präzisiert würde.

OB Schranz betont, dass die evo mit der LED-Planung nichts zu tun hat. Das war ein Projekt, das Stadt und OGM abgearbeitet haben. Mit der evo, die für die Unterhaltung und Wartung der Beleuchtungsanlagen zuständig ist, wird ein Verfahren entwickelt, um gemeinsam in den kommenden Jahren eine Abarbeitung der notwendig gewordenen Mastverdichtung vorzunehmen. Damit bereits in diesem Jahr mit der Abarbeitung begonnen werden kann, wurde das Budget zur Verfügung gestellt.

Frau Stadtv. Wittmann hält es für den richtigen Weg, schnellstmöglich mit den Maßnahmen zu beginnen, denn der nächste Winter ist nicht mehr fern. Die Liste enthält für sie nicht viel Neues. Das meiste ist bereits im Fachausschuss besprochen worden.

Stadtv. Nowak wurde von besorgten Bürger/innen angesprochen, die befürchten, einen Beitrag zu den Kosten der neu aufgestellten Leuchten entrichten zu müssen. In den vorangegangenen Diskussionen wurde das verneint.

OB Schranz sind keine Fälle bekannt, bei denen BürgerInnen für die Leuchtumrüstung veranlagt wurden. Sollte es konkrete andere Hinweise geben, wäre er für diese dankbar.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister D. Schranz und dem Ratsmitglied Herrn W. Große Brömer am 23.08.2016 (Drucksache Nr. B/16/1838-01) gemäß § 60 (1) Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gemäß § 60 (1) Satz 2 GO NW folgende Entscheidung:

 

Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets in Höhe von 250.000 EUR bei der Investitionsmaßnahme 560012010120000 - Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 - AiB Tiefbaumaßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtungsqualität bei der öffentlichen Beleuchtung in Oberhausen.

 

Deckungsvorschlag

 

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2016 wird eingehalten."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=108362&selfaction=print